In der Debatte um die Sicherstellung von eMail-Konten im Kanzleramt im Zuge der Ermittlungen zur Inseraten-Causa meldet sich jetzt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu Wort und weist den Vorwurf, es gebe ein Defizit beim Rechtsschutz, zurück.
Damals hätten mehr als 50 Personen (persönlich, per RSB-Brief und per eMail) eine Sicherstellungsbestätigung erhalten. Jeder Betroffene habe individuell ausgewiesen bekommen, welche Datenbestände von ihm gesichert wurden. Hinzu gekommen seien teils mehrere Hundert Seiten umfassende Anordnungen zur Sicherstellung.
Durch diese Vorgangsweise sei die gesetzliche Möglichkeit garantiert worden, einen Einspruch wegen Rechtsverletzung gegen die Sicherstellung einzulegen, erklärt WKStA-Sprecher Martin Ortner.
Zwei der 50 Betroffenen hätten davon Gebrauch gemacht – allerdings ohne Erfolg. In zweiter Instanz seien die Beschwerden vom Oberlandesgericht Wien inhaltlich behandelt und abgewiesen worden.
An den Sicherstellungen selbst habe das OLG nichts bemängelt, nur an der Dauer der Verständigungen. Im Lichte der logistischen Herausforderungen und der engen Frist von 24 Stunden sei das „in einzelnen Fällen bedauerlicherweise unvermeidlich“ gewesen, erklärt Ortner.
Die Debatte ist diese Woche neu hochgekocht, als bekannt wurde, dass der Oberste Gerichtshof eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ verworfen hatte. Die Finanzprokuratur hatte als Anwältin der Republik (also des Dienstgebers) zuvor versucht, die Sicherstellungen zu bekämpfen und die WKStA kritisiert, weil sie nicht den Weg über die Amtshilfe gegangen ist.
Die WKStA kontert, dass die betroffenen Mitarbeiter dann von jeglichem Rechtsschutz im Strafverfahren abgeschnitten worden wären.
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