Kanzleramt-Mails: WKStA weist Vorwurf des fehlenden Rechtsschutzes zurück

Kanzleramt-Mails: WKStA weist Vorwurf  des fehlenden Rechtsschutzes zurück
Zwei von 50 betroffenen Mitarbeitern aus dem Kanzleramt legten Beschwerde ein – ohne Erfolg.

In der Debatte um die Sicherstellung von eMail-Konten im Kanzleramt im Zuge der Ermittlungen zur Inseraten-Causa meldet sich jetzt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu Wort und weist den Vorwurf, es gebe ein Defizit beim Rechtsschutz, zurück.

Damals hätten mehr als 50 Personen (persönlich, per RSB-Brief und per eMail) eine Sicherstellungsbestätigung erhalten. Jeder Betroffene habe individuell ausgewiesen bekommen, welche Datenbestände von ihm gesichert wurden. Hinzu gekommen seien teils mehrere Hundert Seiten umfassende Anordnungen zur Sicherstellung. 

Durch diese Vorgangsweise sei die gesetzliche Möglichkeit garantiert worden, einen Einspruch wegen Rechtsverletzung gegen die Sicherstellung einzulegen, erklärt WKStA-Sprecher Martin Ortner.

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