Sicherstellung der WKStA im Kanzleramt: Wer schützt Daten der Mitarbeiter?

Sicherstellung der WKStA im Kanzleramt: Wer schützt Daten der Mitarbeiter?
OGH-Entscheidung liefert nach keinen Erkenntnisgewinn für die zentrale Frage, die im Zuge der Inseraten-Causa aufkam. Verfassungsjurist hält Regelung für individuellen Schutz für notwendig.

Man könnte sagen, es ist eigentlich eh schon wurscht. Nach Monaten des Tauziehens hat die WKStA im Juni 2023 genau jene Daten vom Kanzleramt bekommen, die sie im Zuge ihrer Ermittlungen zur Inseraten-Causa haben wollte: eMail-Konten und andere digitale Daten sämtlicher Mitarbeiter, die in der Amtszeit des früheren Kanzlers Sebastian Kurz (Dezember 2017 bis Oktober 2021) in der Öffentlichkeitsarbeit bzw. Kommunikation beschäftigt waren.

Die WKStA wollte auf diese Weise dem Verdacht nachgehen, dass der Boulevard mit Inseraten verwöhnt worden sei, um für Kurz eine positive Berichterstattung sicherzustellen.

Die Finanzprokuratur hat sich – als Anwältin der Republik, dem Dienstgeber – dagegen gewehrt. Die Anordnung zur Sicherstellung sei zu unkonkret und der Eingriff unverhältnismäßig, weil von der Maßnahme ja auch private und sensible Daten von Mitarbeitern betroffen wären, wandte sie ein.

Das Landesgericht als erste und das Oberlandesgericht als zweite Instanz haben dann inhaltlich entschieden, dass der Eingriff verhältnismäßig und in Ordnung war.

„Wurscht“ ist es aber nicht, denn in der Causa geht es um die übergeordnete Frage: War die Finanzprokuratur legitimiert, die Sicherstellung zu bekämpfen und damit für die Rechte der Mitarbeiter einzustehen?

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