Kalte Progression: Online-Rechner soll persönliche Ersparnis zeigen

Steuererklärung 2023: Diese ungewöhnlichen Dinge kann man absetzen.
Finanzministerium startet Infokampagne zu neuen Steuertarifgrenzen, Absetzbeträgen und Co.

Um zu veranschaulichen, wie sich die Abschaffung der Kalten Progression konkret auf das Konto jeder und jedes einzelnen auswirkt, startet die türkis-grüne Bundesregierung am 2. Jänner eine Informationskampagne.

In dieser wird anhand von Beispielen dargelegt, wie viel „mehr netto“ vom Bruttogehalt bleibt und ab wann Steuern zu zahlen sind. 

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Die Steuertarifgrenze wurde nämlich angehoben. Lag die Grenze für ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen 2023 bei 11.693 Euro, so liegt sie heuer bei 12.816 Euro. Der monatliche Freibetrag für Überstundenzulagen wurde von 86 Euro auf 200 Euro für bis zu 18 Überstunden (bisher 10 Überstunden) angehoben. 

Kalte Progression: Online-Rechner soll persönliche Ersparnis zeigen

Als ein Beispiel führt das Finanzressort eine alleinerziehende Angestellte mit zwei Kindern unter 18 Jahren an, die ein monatliches Bruttogehalt von 1.650 Euro verdient. Durch die Einkommenssteuer (335 Euro/Anhebung der Tarifstufen), den Alleinerzieherabsetzbetrag (71 Euro/Erhöhung um 9,9%) und den Kindermehrbetrag (300 Euro/Anhebung auf 700 monatlich pro Kind) ergibt sich eine Entlastung von 706 Euro für 2024.

Mit der Kampagne sollen, so ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner, „die Entlastungsmaßnahmen bewusst“ und „eine positive Grundstimmung und Zuversicht erzeugt werden, die Investitionen fördert und den Konsum ankurbelt“. Auf der Seite des Finanzressorts (bmf.gv.at/entlastungsrechner) kann man seine individuelle steuerliche Entlastung für 2024 ausrechnen. 

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