Irmgard Griss über Grasser-"Lauschangriff": "Das ist absolut inakzeptabel"

Irmgard Griss über Grasser-"Lauschangriff": "Das ist absolut inakzeptabel"
Das Gericht hat die Anwälte von Karl-Heinz-Grasser in den Verhandlungspausen aufgezeichnet hat. Die Ex-OGH-Präsidentin sieht den Fall äußerst kritisch.

KURIER: Was bedeuten die heutigen Vorfälle?

Irmgard Griss: Sie werfen kein gutes Licht auf das Verfahren und die Justiz. Das ist nicht in Ordnung. Auch wenn es, so wie ich glaube, nicht mit böser Absicht passiert ist, muss gerade ein Gericht peinlichst genau Vorschriften einhalten.

Wurde das Grundrecht des vertraulichen Anwaltsgesprächs verletzt?

Natürlich. Wenn das tatsächlich aufgezeichnet wurde, dann ist das absolut inakzeptabel. Ein Beschuldigter muss seinem Anwalt vertraulich etwas sagen können. Dieser unterliegt dann der Verschwiegenheitspflicht.

Warum sollte dadurch ein Richter befangen sein?

Es geht ja gar nicht darum, ob er sich selbst befangen fühlt, sondern um den Anschein, dass er es sein könnte.

Darf abgehörtes Material für die Urteilsfindung verwendet werden?

Unmöglich. Das wäre gesetzwidrig. Bei der Beweiswürdigung muss man aber auch persönliche Eindrücke über den Angeklagten berücksichtigen. Da kann man nicht ausschließen, dass aus den Aufnahmen etwas einfließt. Man kann es aber auch nicht behaupten, dass es so war.

Ist damit der Erfolg für Grasser bei einer Berufung wahrscheinlicher?

Das kann man schwer sagen. Aber das sind schon gute Argumente für die Verteidigung, beinahe ein Glücksfall.

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