Inseratenaffäre: Sophie Karmasin nicht mehr für das IHS tätig

Sophie Karmasin
Das IHS hat die Zusammenarbeit ruhend gestellt, bis alle Vorwürfe geklärt sind.

Die Meinungsforscherin und Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin dürfte vorerst nicht mehr für das Institut für Höhere Studien (IHS) tätig sein. "Wir haben die Zusammenarbeit ruhend gestellt, bis alle Vorwürfe geklärt sind“, so IHS-Sprecher Paul Glück gegenüber profil.

Karmasin fungierte kurz nach dem Ende ihrer Laufbahn als Ministerin als Mitbegründerin eines IHS-eigenen Kompetenzzentrums für Verhaltensökonomik, des „Insight Austria“. Das Zentrum wurde im Jahr 2018 vom damaligen IHS-Chef und nunmehrigen ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher ins Leben gerufen. Bis vor wenigen Tagen schien Karmasin noch auf der Website von „Insight Austria“ als Konsulentin auf.

Karmasin ist Mitbeschuldigte in der Korruptions-Causa um Sebastian Kurz – es gilt die Unschuldsvermutung. Die Chat-Enthüllungen deuten darauf hin, dass eine Gruppe von Vertrauten um Kurz bei Karmasins Engagement bei „Insight Austria“ mitgemischt haben könnte.

„Muss Dich was zu IHS fragen“, schrieb Karmasin etwa 2018 an den Kurz-Vertrauten Thomas Schmid. Andere Chats (nicht im Zusammenhang mit Karmasin) zeigen, wie Schmid immer wieder versuchte, Druck auf das IHS auszuüben. Auf eine profil-Anfrage zur IHS-Causa reagierte Karmasin nicht.

Inseratenaffäre

Bei der Inseratenaffäre steht der Verdacht im Raum, dass Sebastian Kurz und einige seiner Vertrauten das Image von Kurz via frisierte Umfragen gesteigert haben sollen, um ihm so den Weg an die ÖVP-Spitze und ins Bundeskanzleramt zu ebnen. ÖVP-Chef war damals Reinhold Mitterlehner, Kanzler (ab Mai 2016) Christian Kern.

Die geschönten Umfragen, durchgeführt vom Research Institut der Meinungsforscherin Sabine Beinschab - sie war mit Sophie Karmasin beruflich verwoben, wurde zwischenzeitlich festgenommen und wieder freigelassen - solllen in der Tageszeitung Österreich bzw. auf oe24.at publiziert worden sein und mit Steuergeld beglichen. Beinschab soll Scheinrechnungen ans Finanzamt gestellt haben. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

 


 

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