Immunität: Kickl wird nicht "ausgeliefert", Deimek schon

FPÖ PARTEITAG: KICKL
Die Immunität des FPÖ-Klubobmanns wird nicht aufgehoben. Auch keine Verfolgung von Ranzmaier gestattet.

Zusammenfassung

  • Der Nationalrat stimmt der Auslieferung von FPÖ-Klubchef Kickl und Abgeordnetem Ranzmaier nicht zu.
  • Die Verfolgung des FPÖ-Mandatars Deimek wegen Verdachts auf Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz wird genehmigt.
  • In den Fällen Kickl und Ranzmaier wurde ein Zusammenhang mit ihrer Abgeordnetentätigkeit festgestellt.

FPÖ-Klubchef Herbert Kickl wird am Donnerstag nicht vom Nationalrat "ausgeliefert". Der Immunitätsausschuss hat sich am Mittwoch nach APA-Informationen dagegen ausgesprochen, dem Begehr der Staatsanwaltschaft, ihn behördlich zu verfolgen, stattzugeben. Gleiches gilt für einen Antrag, den freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier betreffend. Genehmigt wird hingegen die "Verfolgung" des FPÖ-Mandatars Gerhard Deimek.

Verstoß gegen NS-Verbotsgesetz

Letztere Causa fußt auf einem Rechtshilfeersuchen aus Deutschland. Konkret steht der Verdacht eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz im Raum. Deimek soll demnach im März 2022 ein Bild veröffentlicht haben, auf dem auch Männer mit Hitlergruß bzw. tätowiertem Hakenkreuz zu sehen sind, wobei es sich laut Deimek um ein kritisches Posting handeln soll.

Babler brachte Sachverhaltsdarstellung ein

Gegen Kickl wollte die Staatsanwaltschaft Wien nach einer Sachverhaltsdarstellung von SPÖ-Chef Andreas Babler ermitteln, nachdem dieser vom FPÖ-Obmann als "linke Zecke" verunglimpft wurde. Um den Verdacht der Verhetzung bzw. der Gutheißung von Verhetzung ging es wiederum beim Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen den Tiroler Mandatar Ranzmaier. In diesen beiden Fällen wurde vom Ausschuss jeweils ein Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordneter festgestellt.

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