Nach Aufregung um FPÖ-Kandidat: Stadt Wien kündigt Konsequenzen an

Nach Aufregung um FPÖ-Kandidat: Stadt Wien kündigt Konsequenzen an
Polizei fand bei Razzia NS-Devotionalien bei einem FPÖ-Wien-Kandidaten. Er wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt und kandidiert trotzdem - das ist eigentlich nicht möglich. Der Wahlservice will den Strafregisterauszug für Kandidaten nun verpflichtend machen.

Die entsprechende Passage in § 42 der Wiener Gemeindewahlordnung ist eigentlich recht eindeutig: Wer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, darf sechs Monate ab Rechtskraft des Urteils nicht als Kandidat für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen antreten.

Dennoch findet sich auf der Liste der FPÖ für die Donaustädter Bezirksvertretungswahl ein Mann, auf den genau das zutrifft. Das berichtet der Standard. Gereiht auf Rang sieben, hätte er theoretisch sogar gute Chancen, in das Bezirksparlament einzuziehen.

Der Hintergrund der bemerkenswerten Geschichte: Der Mann war bereits bis 2020 Bezirksrat für die Freiheitlichen und flog nach FPÖ-Wahlschlappe 2020 aus dem Bezirksparlament. Nun wollte er es offensichtlich erneut schaffen.

Der Haken: Der Politiker wurde im Dezember 2024 nach dem NS-Verbotsgesetz zu 17 Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt.

Wie kam es dazu? Im Zuge von Ermittlungen gegen Neonazis waren die Behörden auch auf den FPÖ-Mann aufmerksam geworden. Neben Objekten mit NS-Bezug fanden die Ermittler bei ihm Chatnachrichten in einschlägigen Whatsapp-Gruppen, die Verbindungen zu Neonazis belegten. Auch bei den rechtsextremen Identitären soll er angedockt haben. Insgesamt wurden gleich 89 Fakten angeklagt, wie die Plattform „Stoppt die Rechten“ berichtete.

Als die Causa am Dienstag bekannt wurde, forderte in einer ersten Reaktion die für Wahlen zuständige MA 62 einen Strafregisterauszug des Mannes an. Damit soll auch formell geklärt werden, dass er nicht wählbar ist.

Auf dem Stimmzettel wird er trotzdem stehen bleiben. Die entsprechenden Fristen, um hier Änderungen durchzuführen, sind längst verstrichen.

Wahlordnung soll geändert werden

Stellt sich die Frage, warum nicht automatisch und rechtzeitig geprüft wird, ob potenzielle Kandidaten strafrechtlich verurteilt sind.

Bisher sah die Wiener Gemeindewahlordnung nicht vor, dass für die Kandidaten auf Wahlvorschlägen zum Gemeinderat und zu den Bezirksvertretungen eine verpflichtende Abfrage des Strafregisters in Bezug auf eine strafgerichtliche Verurteilung durchgeführt werden muss, heißt es aus der MA 62.

Das soll nun geändert werden, lässt die Behörde auf KURIER-Anfrage wissen. „Aus Anlass des konkreten Falles wird das Wiener Wahlservice anregen, eine entsprechende Regelung in die Wiener Gemeindewahlordnung aufzunehmen.“

Bei der FPÖ Wien habe man von den Aktivitäten des Kandidaten nichts gewusst, beteuert man laut Standard. Auch sei man von der Magistratsabteilung nicht „rechtzeitig“ in Kenntnis gesetzt worden. Nach der Information durch die Wahlbehörde habe man den Mann aber „umgehend kontaktiert“. Er sei „kein Mitglied mehr“.

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