Ibiza-Video: Straches Anwalt ortet einen Geldwäsche-Verdacht

Ibiza-Video: Straches Anwalt ortet einen Geldwäsche-Verdacht
Nach spanischem Recht ist die Aufnahme des Videos nicht strafbar, sagt ein Rechtsexperte der Universität Wien.

Der Skandal rund um das Ibiza-Video mit den Hauptdarstellern Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus könnte sich für den involvierten Wiener Anwalt M. noch als Albtraum entpuppen. Der Anwalt hat über seinen Verteidiger Richard Soyer am Freitag in einem Geständnis eingeräumt, bei der Anbahnung zwecks späterer Erstellung des Ibiza-Videos seine Finger im Spiel gehabt zu haben.

Soyer ließ ausrichten, Anwalt M. hatte in diesem Fall ein Mandat eines Klienten. „Der Mandant hat jedenfalls kein strafbares Verhalten gesetzt, noch hat er an einem solchen mitgewirkt“.

Ob das zutrifft, muss jetzt die Staatsanwaltschaft Wien prüfen. Sie hat aufgrund einer Anzeige von Straches Anwalt Johann Pauer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bisher geht es bloß um den Verdacht der Täuschung, Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten und Urkundenfälschung.

Laut Rechtsexperten sind diese Delikte lediglich Peanuts. Die Strafdrohung beträgt maximal ein Jahr Haft. Die Staatsanwaltschaft Wien gibt sich zu den Ermittlungen derzeit noch bedeckt.

Straches Anzeige, die auf Medienberichten beruht, ist für einen etwaigen Anfangsverdacht eher zu wenig. Sollte aber am Ende herauskommen, dass es bei der Anbahnung der Video-Falle zu Straftaten gekommen und Geld geflossen ist, dann droht Anwalt M. womöglich Ungemach.

Ibiza-Video: Straches Anwalt ortet einen Geldwäsche-Verdacht

Anwalt Johann Pauer vertritt Strache

„Sollte sich bei den Ermittlungen herausstellen, dass im Zuge der Mandatsvergabe an den Kollegen M. strafrechtliches Verhalten beauftragt wurde, wird auch der Verdacht der Geldwäscherei zu prüfen sein“, sagt Straches Anwalt Pauer zum KURIER. Zugleich wird auch die Rechtsanwaltskammer das Verhalten des Kollegen M. disziplinarrechtlich prüfen.

Andere Regeln in Spanien

Indes ist die versteckte Video-Aufnahme von Personen nach spanischem Recht nicht strafbar. „Das Aufnehmen einer Eigen-Konversation ist deshalb nicht strafbar, weil die, die es aufgenommen haben, an dem Gespräch teilgenommen haben“, sagt René Kuppe vom Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien zum KURIER. „Man ist sozusagen Herr seines eigenen Gesprächs und dadurch hat man auch das Recht, das Gespräch zu dokumentieren. Der von dem Video nichts weiß, trage dabei das Risiko, weil er sich seine Gesprächspartner ausgesucht hat.“ Verboten ist in Spanien aber die Aufnahme „intimer und familiärer Details.“

Indes nehmen die Verschwörungstheorien und Widersprüche rund um das Ibiza-Video und seiner Urheber immer weiter zu. Offenbar wurde es schon früher wie ein Wanderpokal zum Kauf angeboten, es fand aber lange keinen Abnehmer. Erst im Jänner 2019 wurde es erneut deutschen Medien angeboten, der Rest ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

 

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