Ibiza-Detektiv klagt beim Menschenrechts-Gerichtshof

Julian Hessenthaler
Urteil wegen Kokain-Handels habe den Zweck gehabt, ihn zu "bestrafen" und "mundtot zu machen", behauptet Julian Hessenthaler.

Julian Hessenthaler, jener Mann, der hinter der Produktion des Ibiza-Videos steckte, klagt die Repubik. Der 43-Jährige zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wie die Presse am Freitag berichtet. 

Hessenthaler war im März 2022 wegen der Weitergabe von Kokain und wegen Urkundendelikten verurteilt worden. Das Urteil sei "falsch" gewesen, sagt Hessenthaler, und habe nur den Zweck gehabt, ihn "mundtot zu machen", "einzuschüchern" und wegen der Produktion und der Veröffentlichung des Ibiza-Videos zu "bestrafen". 

In der Beschwerde, die nun an den EGMR geschickt wurde, heißt es laut Presse: „Alleine der Umstand, dass von maßgebenden Beamten des Innen- und Justizministeriums sowie des Bundeskriminalamts vor und nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos versucht wurde, den Beschwerdeführer durch eine strafrechtliche Verfolgung von Drogendelikten ,mundtot‘ zu machen, zeigt den dominierenden (partei)politischen Hintergrund des Falls.“

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Aufdecker

Die Gerichte hätten nicht berücksichtigt, heißt es weiter, dass der Beschwerdeführer mit der Veröffentlichung des Videos politische, Demokratie und Rechtsstaat gefährdende Machenschaften eines Parteivorsitzenden (gemeint ist der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, Anm.) aufgedeckt habe. 

Das Gericht hätte seiner Ansicht nach Zweifel an der Beweislage zu Gunsten des Angeklagten auslegen müssen. Hessenthaler kritisiert zudem, dass ein Zeuge, der bei der Erstellung des Ibiza-Videos geholfen hatte, vor seiner Zeugenaussage Geld erhalten hat. Das Gericht erachtete den Zeugen aber als glaubwürdig. 

Entschädigung

Sollte die Beschwerde vom EGMR als zulässig erklärt werden, dann könnte Österreich verurteilt werden und Hessenthaler eine finanzielle Entschädigung erhalten. Hessenthaler könnte auch beim Obersten Gerichtshof (OGH) einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens stellen. 

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