Karmasin bei Hundstorfer: Karenz soll möglich werden

Eine Frau gestikuliert vor einem Banner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Laut Hundstorfer stehe eine Karenzmöglichkeit für alle Pflegeeltern im zweiten Halbjahr auf dem Programm.

Wer ein Pflegkind bei sich aufnimmt, sollte in Karenz gehen können, auch wenn es sich um gleichgeschlechtliche Pflegeltern handelt - zumindest wenn es nach ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin geht. Sie will sich für eine Karenzmöglichkeit für homosexuelle Pflegeeltern einsetzen, das hat sie auch schon früher klargestellt. Nun sucht sie in der Causa das Gespräch mit SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer, so hieß es am Montag aus dem Ministerbüro.

Generell wünscht sich Karmasin, mehr Pflegekinder von Institutionen in Familien zu bekommen. Von derzeit mehr als 11.000 Pflegekindern lebten nur rund 4.500 bei Pflegeeltern, der Rest in Wohngemeinschaften und Heimen. Neben den Gesprächen mit Hundstorfer wolle Karmasin deshalb auch auf informellen Wege mit den zuständigen Landesräten darüber sprechen, wie man mehr Kinder zu Pflegefamilien bekommen könne.

Karenz laut Hundstorfer noch heuer Thema

Hundstorfer scheint das thema ebenfalls auf seiner Agenda stehen zu haben. Eine Karenzmöglichkeit für alle Pflegeeltern stehe im zweiten Halbjahr auf dem Programm, hieß es am Montag aus Hundstorfers Büro. Im Büro des Ministers wurde darauf verwiesen, dass Pflegeeltern derzeit generell nicht in Karenz gehen können, außer mit Adoptionsabsicht. In der Praxis seien die Kinder aber kaum zur Adoption freigegeben. Deshalb soll für alle Pflegeeltern die Möglichkeit auf Karenz geschaffen werden, also unabhängig von der sexuellen Orientierung, betonte ein Sprecher. Das entsprechende Vorhaben im Regierungsprogramm stehe im zweiten Halbjahr auf der Agenda.

Niederlage in Niederösterreich

Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang die Geschichte eines lesbischen Paares, das in Niederösterreich eine Pflegeelternschaft übernehmen wollte. Das Paar hat nun einmal mehr eine rechtliche Niederlage erlitten - und zwar vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), wie das Rechtskomitee Lambda jüngst informierte.

Die Frauen hatten demnach 2010 die Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt, was aber mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass sie gemeinsam nicht biologische Eltern eines Kindes sein könnten und eine elternähnliche Beziehung zu einem Pflegekind daher ausgeschlossen sei. Die Landesregierung wies die Berufung zurück, weil die Frauen kein Recht hätten, gegen die Verweigerung der Aufnahme in die Vormerkliste zu berufen. Der VwGH bestätigte nun die Entscheidung der Landesregierung. Die Betroffenen wollen den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.

Kommentare