Homeoffice-Gesetz: Tagesgrenze wird von 42 auf 26 reduziert
Die geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Homeoffice waren in den vergangenen Tagen viel Kritik ausgesetzt. Stark bemängelt wurde anderem die Grenze von 42 Tagen, die man mindestens jährlich im Homeoffice verbringen muss, um Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar geltend machen zu können. Diese wurde nun vom Finanzministerium (BMF) auf 26 Tage gesenkt. Die Arbeiterkammer (AK) und die Gewerkschaft (ÖGB) zeigten sich über die Änderung erfreut.
"Mit der Reduktion auf 26 Tage hat das BMF eine pragmatische Lösung vorgeschlagen, die den Großteil der Probleme beseitigt", so AK-Direktor Christoph Klein und die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, laut einer Aussendung vom Montag. Kritisiert wurden die ursprünglich vorgesehenen 42 Tage deshalb, weil sie laut AK und ÖGB bei einem geplanten Homeoffice-Tag pro Woche nur schwer zu erreichen gewesen wären, wenn man auch Feiertage, Urlaube und mögliche zwangsweise Abwesenheiten wie Krankenstände, Arbeitslosigkeit oder Karenzen in die Rechnung miteinbezieht.
Weiters können 2021 nun bis zu 300 Euro statt 150 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern die Werbungspauschale 2020 nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommen wurde. Zuvor war im Entwurf noch geplant, dass der Betrag verpflichtend auf die Jahre 2020 und 2021 verteilt werden muss. Das hätte jedoch zu Benachteiligungen für Anschaffungen im Jahr 2021 geführt, so die AK und der ÖGB.
"Mit dem Home Office-Paket geben wir soviel Flexibilität und Rechtssicherheit wie möglich. Durch die aktuellen Änderungen sind wir großzügiger und helfen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern", hieß es in einem Statement des Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) zu den Änderungen.
Die Änderungen sind heute im Finanzausschuss einstimmig beschlossen worden. "Das ist eine wichtige Entlastungsmaßnahme für viele Menschen, die in ihrem Arbeitsleben von der Coronapandemie betroffen sind", sagte der ÖVP-Abgeordnete und ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits. Die mit dem Homeoffice-Gesetz gesetzten Maßnahmen würden eine steuerliche Entlastung von bis zu 150 Mio. Euro für die Arbeitnehmer bringen.
AK und ÖGB sprechen sich allerdings gegen die Forderung der Wirtschaftskammer (WKÖ) aus, das Gesetz bis Juli zu verschieben. "Nach den monatelangen Verhandlungen versteht kein Mensch, warum diese Entlastung neuerlich auf die lange Bank geschoben werden soll. Die Unternehmen hatten ausreichend Zeit, sich vorzubereiten", so Reischl.
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