Heumarkt-Turm: Falls möglich will Bund Wien Weisung erteilen

Das Heumarkt-Areal in der Wiener Innenstadt.
Laut einem neuen Gutachten ist dieser Schritt zulässig, da die Regierung für den Erhalt des Welterbe-Status zuständig ist.

Im Juni entscheidet die UNESCO über den Status der Wiener Innenstadt als Weltkulturerbe. Grund ist ein umstrittenes Hochhausprojekt am Wiener Heumarkt. Es geht um viel, einmal verloren, kann man den Welterbe-Status nicht zurückgewinnen. JETZT (Liste Pilz) hat deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Zuständigkeiten in der Causa klären soll. Das Resultat: Die Oppositionspartei sieht die Bundesregierung am Zug.

Aberkennung droht, Regierung soll einschreiten

Das Gutachten zum Bauprojekt am Heumarkt sieht demnach den Bund für den Erhalt des UNESCO-Welterbe-Status der Wiener Innenstadt verantwortlich. Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger bezieht sich darin auf staatsvertragliche Verpflichtungen.

In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der JETZT-Abgeordnete Wolfgang Zinggl. Er fordert die Regierung - und hier speziell Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) - auf, gegen den Bau des umstrittenen Wohnhausturms vorzugehen.

Heumarkt-Turm: Falls möglich will Bund Wien Weisung erteilen

Visualisierung des Sieger-Projekts.

"Der Bund ist für die Einhaltung staatsvertraglicher Verpflichtungen ungeachtet ihrer innerstaatlichen Zuordnung nach der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern verantwortlich", heißt es im Gutachten.

"Um diese Verantwortung auch dann wahrnehmen zu können, wenn die Durchführung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Kompetenzbereich der Länder fällt, räumt die Bundesverfassung dem Bund ein durchaus effizientes Instrumentarium ein."

Blümel lässt Gutachten prüfen

Konkret heißt das, geht es um den möglichen Verlust des Welterbe-Status der Wiener Innenstadt, ist nicht mehr das Bundesland Wien hauptverantwortlich. Zinggl: "Die Bundesregierung kann das Weltkulturerbe der Stadt Wien nicht nur retten, sie muss es der Verfassung nach tun."

Dies könne etwa in Form einer Weisung an die Landesregierung oder den Landeshauptmann erfolgen oder als Ersatzvornahme durch den zuständigen Bundesminister.

Blümel nahm den Ball am Montag promt auf: "Wenn es die rechtliche Möglichkeit einer Weisung gibt, um das Erbe zu erhalten machen wir das", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem KURIER.

Heumarkt-Turm: Falls möglich will Bund Wien Weisung erteilen

So soll das Gelände künftig aussehen, der Baustart ist 2021 angesetzt.

"Selbstverständlich halten wir uns alle rechtlichen Schritte, bis hin zur Verfassungsklage offen. Das Öhlinger-Gutachten kennen wir bislang nur aus den Medien. Sobald es uns übermittelt wurde, können wir es prüfen und den Verfassungsdienst um eine Bewertung ersuchen."

Der Minister verwies auch darauf, dass man mit der UNESCO und ICOMOS dazu zuletzt auch einen mehrstufigen Prozess angeregt habe.

Ludwig: „Keine rasend neue Erkenntnis"

Wenig beeindruckt von dem Gutachten zeigte sich der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Der Umstand, dass der Bund für den Erhalt des Weltkulturerbes zuständig ist, sei „keine rasend neue Erkenntnis“, sagte er am Montag.

Wien befinde sich in „starkem Einvernehmen“ mit den Zuständigen im Bundesministerium. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam, also die Stadt Wien, die Verantwortlichen im Bund und die Entscheidungsträger der UNESCO, eine entsprechend positive Entwicklung einleiten können.“

Die Pläne für die umstrittene Neugestaltung des Heumarkts liegen übrigens seit 2013 auf dem Tisch. Allerdings verzögert sich der Baustart immer wieder. Ab 2021 soll der Hotelkomplex inklusive Wohnturm und Sportstätte gebaut werden, hieß es zuletzt

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