Kickl nannte Babler "linke Zecke": 5.000 Euro Strafe

Nationalrat-Sondersitzung mit Regierungserklärung: Kickl (FPÖ), Babler (SPÖ).
Babler-Anwalt sah Tiervergleich "wie man ihn nur aus der NS-Zeit kennt".

Zusammenfassung

  • FPÖ muss wegen der Bezeichnung von Vizekanzler Babler als "linke Zecke" durch Herbert Kickl 5.000 Euro zahlen und das Urteil auf Youtube veröffentlichen.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die FPÖ kündigte Berufung an und sieht die Aussage durch Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Kickl selbst wurde wegen parlamentarischer Immunität nicht belangt, stattdessen wurde die FPÖ als Medieninhaberin des Youtube-Kanals belangt.

War's das wert? Weil Parteichef Herbert Kickl Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) bei einer Ansprache am 1. Mai in Linz als "linke Zecke" bezeichnete und das Video nach wie vor am Youtube-Kanal der FPÖ abrufbar ist, muss diese dem SPÖ-Chef binnen 14 Tage 5.000 Euro überweisen. Außerdem haben die Freiheitlichen die Verfahrenskosten zu tragen und das Urteil auf Youtube zu veröffentlichen. So jedenfalls lautet die nicht rechtskräftige Entscheidung einer medienrechtlichen Verhandlung am Donnerstag.

"Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat", tobte Kickl konkret bei der Maiansprache am Urfahranermarkt im vollen Bierzelt. Ein Tiervergleich "wie man ihn nur aus der NS-Zeit kennt", meinte Babler-Anwalt Michael Pilz vor Gericht. Stefan Romstorfer, Richter am Straflandesgericht Wien, sah dadurch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

Zecke "gängige Selbstbezeichnung" bei Linken und St. Pauli-Fans

Der Argumentation von FPÖ-Anwalt Christoph Völk folgte der Richter nicht. Dieser hatte zuvor gemeint, "Zecke" sei im linken Milieu, insbesondere beim Hamburger Fußballklub FC St. Pauli - der im österreichischen Vizekanzler einen bekannten Sympathisanten hat - eine "gängige Selbstbezeichnung". Es sei kein Tiervergleich, so wie auch "Nazischwein" keinen Tiervergleich darstelle. Er sah die Aussagen Kickls von der Meinungsfreiheit gedeckt und war mit dem Urteil naturgemäß nicht zufrieden. Deshalb meldete er Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Außerdem kündigte er an, "bis nach Straßburg (Sitz des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Anm.)" zu gehen.

Nationalrat lieferte Kickl nicht aus

Eigentlich hatte Babler Kickl selbst angezeigt, dieser genießt ob seiner Tätigkeit als Parlamentarier allerdings Immunität. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte gegen Kickl ermitteln, er wurde vom Immunitätsausschuss im Oktober aber nicht ausgeliefert, weshalb man schließlich eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Klub als Medieninhaber des Youtube-Kanals einbrachte.

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