Seit 2018 wurden insgesamt 402 Personen, die in Österreich inhaftiert waren, in ihre Herkunftsländer überstellt. Die meisten, nämlich 153, nach Rumänien, dahinter folgen die Slowakei mit 39, Deutschland mit 37, Ungarn mit 29 und Bulgarien mit 27.
Das Projekt, das Überstellungen innerhalb der EU vereinfacht, heißt „Haft in der Heimat“. Außerhalb der EU ist es deutlich schwieriger – es braucht einzelne Abkommen mit den Ländern. Um eines mit Marokko bemühten sich zuletzt etwa die Justizminister Wolfgang Brandstetter und Josef Moser, und das sogar persönlich vor Ort mit politischen Vertretern. Vergeblich.
Aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass seit 2010 insgesamt 825 Personen mit marokkanischer Staatsbürgerschaft in Österreich in Haft waren, aber kein einziger in seine Heimat überstellt wurde. Mit Stand Juni 2020 sitzen noch 78 ein.
Laut Justizministerium sei man noch im „Verhandlungsstadium“. FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch findet das „bedauerlich“. Seit Jahren gebe es etwa in Innsbruck „Probleme mit marokkanischen Banden“. Er fordert, dass das Abkommen „schleunigst forciert“ wird. Mit Thailand und Kuba gebe es bereits Abkommen.
Das Forcieren des Projekts „Haft in der Heimat“ steht im türkis-grünen Regierungsprogramm, der Ablauf dürfte aber gleich bleiben: Gleich zu Haftantritt wird abgeklärt, ob eine Überstellung ins Heimatland möglich ist. Grundvoraussetzung ist, dass die Haftbedingungen vor Ort menschenrechtskonform sind. Zweitens muss der Häftling seinem Umzug zustimmen. Ein Argument dafür wäre, dass viele in der Heimat Familie haben, was die Resozialisierung fördern könnte.
Allerdings verweigert mehr als jeder Zweite seine Zustimmung: Seit 2012 wurden 2.389 Ersuchen um Übernahme an EU-Länder gestellt, 226 an Nicht-EU-Länder – nur in 1.081 bzw. 154 Fällen willigte der Betroffene ein.
Wenn jemand keine Aufenthaltsberechtigung hat, ist prinzipiell eine Abschiebung möglich – aber erst nach verbüßter Haft. Und auch das scheitert oft daran, dass manche Nicht-EU-Länder ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen. Aus einem Nicht-EU-Land stammt rund ein Drittel der aktuell Inhaftierten.
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