Grasser-Steuerprozess startet kommenden Montag
Eineinhalb Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz steht Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am kommenden Montag wieder vor Gericht. Diesmal geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung aus seiner Zeit als Manager bei Meinl Power Management. Vorerst sind acht Verhandlungstage anberaumt - dem Buwog-Urteil im Dezember 2020 waren 168 Sitzungstage voran gegangen.
Den Vorsitz hat diesmal Richter Michael Tolstiuk, der bereits mehrere große Wirtschaftscausen in den vergangenen Jahren geleitet hat. Unter anderem die Telekom Austria-Prozesse, etwa zur Kursmanipulation, oder auch ein Immobilienverfahren gegen den Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger - der auch im Buwog-Prozess eine zentrale Rolle spielte.
Gleiche Staatsanwälte wie im Buwog-Prozess
Im Gerichtssaal 203 des Wiener Straflandesgerichts wird Grasser am kommenden Montag, dem 13. Juni, jedenfalls Bekannte treffen: Die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart, die bereits im Buwog-Prozess die Anklage vertraten, sowie seinen damaligen Anwalt Norbert Wess, der ihn auch in der Steuerangelegenheit rechtsfreundlich vertritt. Als weiterer Angeklagter muss sich neben Grasser auch sein damaliger Steuerberater verantworten, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt wird.
Vorwurf: Steuerhinterziehung
Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser Millionen-Provisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben hat und zu wenig Steuern zahlte. Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Mio. Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Mio. Euro. Neben der Geldstrafe kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Grasser weist die Vorwürfe zurück.
Ursprünglich wurde das Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte (sechs Personen und zwei Verbände) geführt. Die Ermittlungen waren "auch aufgrund einer weitverzweigten Stiftungskonstruktion mit einer Vielzahl an zu analysierenden Stiftungsverträgen und internationaler Verflechtungen äußerst komplex und umfangreich", hielt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei Anklageerhebung fest.
Grasser war nach seiner Amtszeit als Finanzminister in zwei Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) im Jahr 2007 als Manager in das Meinl-Wirtschaftsimperium eingestiegen. Die Meinl Power Management Ltd. (MPM) mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey war die Managementgesellschaft der Meinl International Power (MIP), die im Jahr 2007 an die Börse ging. Grasser war an der MPM beteiligt, ebenso die Meinl Bank. 2009 zog sich Grasser aus der Gesellschaft zurück.
Dem war ein Protest von Aktionären vorangegangen, die erste Hauptversammlung (HV) der MIP im Mai 2008 verlief bereits turbulent. Wenig erfreulich entwickelte sich währenddessen der Kurs der MIP-Zertifikate, der seit dem Börsenstart Mitte 2007 von 9 auf zwischenzeitlich unter 5 Euro eingebrochen war. Fast ein Jahr nach der ersten HV kündigte Grasser an, seinen Drittelanteil an der MIP abzugeben.
13 Jahre später versucht nun das Gericht zu klären, ob die MIP-Vertriebsprovisionen Grasser zurechenbar sind und ihn eine persönliche Steuerpflicht trifft - der Ex-Finanzminister sieht es nicht so. Er sagt, er habe sich voll auf seinen Berater verlassen, während dieser angibt, Grasser habe die Konstruktion eigenmächtig verändert. Es geht dabei um einen Provisionserlös von 4,38 Mio. Euro an Meinl-Provisionen, von denen Grasser 2,16 Mio. Euro an Abgaben hinterzogen haben soll.
Über die rechtskräftige Anklage hatte der "Standard" zu Jahresbeginn berichtet und aus der 100-seitigen Anklageschrift zitiert. Laut WKStA habe sich demnach Grasser als "steuerlicher Dilettant" dargestellt, was ihm die Ermittler nicht abnahmen. Vielmehr habe Grasser ein "überdurchschnittliches steuerrechtliches Wissen" und stütze sich dabei auf sein Betriebswirtschaftsstudium, seine Diplomarbeit und seine sieben Jahre als Finanzminister. Grasser wiederum habe angegeben, sich entsprechende Dokumente "großteils nicht einmal durchgelesen, sondern unreflektiert unterschrieben" zu haben.
Verantwortung abgeschoben
Sein Berater bestritt das, Grasser selbst habe Änderungswünsche angestoßen. Die WKStA ordnet das so ein: Beide seien sie bestrebt gewesen, "ihre eigene Verantwortung kleinzureden und aufs Gegenüber abzuschieben".
Klare Worte hatte auch Richterin Marion Hohenecker bei ihrer schriftlichen Urteilsbegründung im Buwog-Prozess gefunden. "Aus seinen Tathandlungen erhellt, dass der Angeklagte Mag. Karl-Heinz Grasser gegenüber rechtlich geschützten Werten eine besonders gleichgültige Einstellung hegt", schreibt sie darin. Grasser habe das Verbrechen der Untreue, das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels und das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte begangen und der Republik einen Schaden von fast zehn Millionen Euro verursacht.
Für den Erstangeklagten in der Buwog-Causa, Grasser, verhängte der Schöffensenat unter Richterin Marion Hohenecker eine achtjährige Haftstrafe - nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren zu dem erstinstanzlichen Urteil wird erst im kommenden Jahr stattfinden.
Bei der mündlichen Urteilsverkündung im Wiener Straflandesgericht sagte Hohenecker in Richtung des ehemaligen Finanzministers: "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein." Grasser wiederum meinte nach dem Urteil zu Journalisten: "Sie sehen mich traurig und schockiert. Dieses Urteil sprengt alles, was ich mir vorstellen konnte."
Mit Tolstiuk trifft Grasser jedenfalls auf einen Richter, den er bereits flüchtig kennt - er hatte den seinerzeitigen Minister Medienberichten zufolge im Zuge der "Homepageaffäre" einvernommen. Und die Art der Prozessführung des Mehrfach-Akademikers Tolstiuk dürfte Grasser auch vertraut sein: Wie Kollegin Hohenecker bevorzugt der Richter die ruhige und höfliche Gangart, mit Liebe zum Detail. Für laute Töne sorgt er nur bei seinem Hobby, der örtlichen Blasmusikkapelle.
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