Grasser-Steuerprozess: Öffentlichkeit kurz nach Start ausgeschlossen
Unter großem Medieninteresse ist heute am Wiener Straflandesgericht der Steuerprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eröffnet worden. Nach nur 20 Minuten wurde die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers von Grasser sowie der Rechtsvertreter des Zweitangeklagten ausgeschlossen. In einem Finanzstrafverfahren reicht laut § 213 Finanzstrafrecht dafür der Antrag, dem hat das Gericht Folge zu leisten.
Neben einer großen Schar an Journalisten war auch eine erhebliche Zahl an Schöffen und Anwälten zugegen. Obwohl nur zwei Schöffen für das Urteil benötigt werden, ging das Straflandesgericht auf Nummer sicher und nominierte neun Schöffen, um etwaige Ausfälle zu kompensieren. Zum Vergleich: Beim Grasser-Prozess zu Buwog und Terminal Tower Linz waren zwölf Schöffen zugegen.
Während Grasser - wie schon im Buwog-Prozess - auf die rechtsfreundliche Vertretung von Anwalt Norbert Wess setzt, hat der Zweitangeklagte, sein damaliger Steuerberater, gleich drei Rechtsvertreter samt einem Experten mit "besonderem Fachwissen" zur Seite.
Ihnen gegenüber stehen die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart, die Grasser schon von der Buwog-Causa kennt. Anwesend ist auch ein Vertreter der Republik, wohl um etwaige Regressansprüche an Grasser und den Zweitangeklagten zu stellen. Den Vorsitz führt Richter Michael Tolstiuk.
Grasser, im dunklen Anzug mit hellblauer Krawatte, trat in den ersten Minuten des Prozesses, vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit, sehr schweigsam auf. Fragen zu seinen beruflichen Tätigkeiten, seinem Einkommen und etwaigen Schulden wollte er nicht beantworten. Genauso hielt es auch der Zweitangeklagte. Vorerst sind acht Verhandlungstage anberaumt, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser Millionen-Provisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben und zu wenig Steuern bezahlt habe. Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Mio. Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann verhängt werden. Grasser bestreitet alle Vorwürfe.
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