Grasser ist krank: Prozess gegen Steuerberater vertagt

Ein Mann im Anzug blickt zur Seite.
KHG wollte seinen Ex-Berater vor Gericht sehen, nun liegt er mit Lungenentzündung darnieder. Das Attest dafür stammt von einem Kinderarzt aus Capri.

Ein Ex-Finanzminister, der seinen Steuerberater wegen Fehlberatung klagt - der Fall ist vermutlich einzigartig in der österreichischen Rechtsgeschichte. Und auch der Verlauf des Verfahrens sucht seinesgleichen: Karl-Heinz Grasser, einst jüngster Säckelwart des Staates, wollte seinen früheren Berater Peter Haunold vor den Richter zitieren lassen. Der Grund: Nicht er selbst, sondern Haunold und dessen Kanzlei Deloitte seien auf die Idee gekommen, ein internationales Firmen- und Stiftungsnetzwerk zu etablieren - und über das, so der Vorwurf der Justiz, soll Grasser Meinl-Honorare in Höhe von neun Millionen Euro nicht versteuert haben.

Kinderarzt-Attest

Nun muss der Prozess aber vertagt werden: Denn der derzeit auf Capri weilende Grasser hat sich offenbar eine Lungenentzündung eingefangen - das Attest, das dafür eingereicht wurde, stammt von einem Kinderarzt aus Italien. Der Beklagte findet das durchaus schade: "Wir wollten eigentlich endlich unsere Position darlegen, da wir im Zivilverfahren nicht der Verschwiegenheit unterliegen", so Deloitte-Partner Harald Breit. Eine von Grasser angestrebte Ruhendstellung lehnt man "kategorisch" ab. Im Vorfeld hatte sich Grassers Anwalt in Strafsachen, Manfred Ainedter, an Deloitte gewandt und angefragt, ob man den Zivilprozess gegen den Steuerberater ruhend stellen könnte, erzählte Breit von Deloitte der APA. "Deloitte hat das kategorisch abgelehnt. Entweder Herr Grasser zieht die Klage zurück oder der Prozess wird ausgetragen."

Interessante Einblicke

Der ursprünglich für nächste Woche angesetzte Prozess war mit Spannung erwartet worden, da er Einblick in das laufende Finanzstrafverfahren gegen Grasser bringen hätte können. Da die Staatsanwaltschaft gegen KHG ermittelt, will er seinen früheren Berater in die Pflicht nehmen – er hat ihn wegen behaupteter Fehlberatung in Steuersachen auf Schadenersatz geklagt. Grasser weist schließlich alle Vorwürfe zurück; er sei falsch beraten worden, daher müssten ihm seine entstandenen und möglichen künftigen Kosten ersetzt werden – der Streitwert wurde vom Richter auf insgesamt 2,4 Mio. Euro festgelegt. Grassers Anwalt Böhmdorfer wollte einen niedrigeren Streitwert, um für seinen Mandanten Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zu sparen.

Julius Meinl und Fiona Grasser als Zeugen

Beim ersten Zusammentreffen von Kläger und Beklagtem am Handelsgericht Wien Ende März konnte Richter Manuel Friedrichkeit die Streitparteien nicht zu einem Vergleich bewegen. Daher hat er die nun bevorstehenden Einvernahmen angesetzt. Auch Zeugen sollen gehört werden: Der Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser, Beschäftigte der Meinl Bank, die Stiftungsräte von Grassers Stiftungen "Waterland" und "Silverland" in Liechtenstein und weitere Personen. Zur Frage, ob das von Grasser gezahlte Beratungshonorar überhöht war, soll ein Gutachter Stellung nehmen.

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