Grabenwarter: "Der Verfassungsgerichtshof will nicht Politik machen"

Grabenwarter: "Der Verfassungsgerichtshof will nicht Politik machen"
Zum Thema Präventivhaft erklärte der neue VfGH-Präsident, die derzeitige Rechtslage habe sich bewährt.

Der frisch ernannte Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, kann den Eindruck, es gebe politischen Einfluss auf die Justiz - zumindest auf Basis seiner eigenen Erfahrungen - nicht bestätigen, das erklärte er am Freitagabend in einem ZIB2-Interview.

"Wachsamkeit gegenüber einem Abbröckeln der Unabhängigkeit der Justiz ist aber immer gut", ergänzte er. Allerdings sehe er andere EU-Staaten, wie etwa Polen, hier deutlich gefährdeter.

Aber ist denn nicht schon die Bestellung der Verfassungsrichter durch die Bundesregierung ein wenig Einflussnahme? Der Sinn dahinter sei die demokratische Legitimation, da die Bestellung durch die demokratisch gewählten Volksvertreter erfolge, verneinte Grabenwarter. Er habe nie erlebt, dass sich ein Verfassungsrichter "als Abgesandter einer Partei begreift". Generell wolle der VfGH nicht Politik machen – "und er macht sie auch nicht. Er behandelt politische Fragen auf Basis des Rechts".

Schutz der persönlichen Freiheit

Angesprochen auf das Thema Präventivhaft und die Frage, ob sie denn verfassungskonform wäre oder nicht, wollte der oberste Jurist des Landes nicht spekulieren. Man wisse noch zu wenig über die konkreten Pläne der Regierung. Allerdings wolle er an das Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit aus dem 1988 erinnern.

Eben jenes Gesetz hatte auch die ehemalige Bundeskanzlerin und Grabenwarters Amtsvorgängerin Brigitte Bierlein in Verbindung mit der Sicherungshaft bereits angesprochen. Der Schutz der persönlichen Freiheit wird in der österreichischen Gesetzgebung strenger geregelt, als etwa auf EU-Ebene.

Es gebe bereits jetzt verschiedene Hafttatbestände, die einen anderen Zweck als die Strafhaft hätten, sagte Grabenwarter weiter. "Ich glaube die derzeitige Rechtslage hat sich sehr bewährt."

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