Goldgruber vor dem VwGH gescheitert

Goldgruber vor dem VwGH gescheitert
Ex-Generalsekretär war formal nie Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit.

Peter Goldgruber wurde nicht Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit - und das zu Recht. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem Entscheid entschieden, über den die Presse berichtet. Schon davor war der ehemalige Generalsekretär des Innenministeriums unter Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) in allen Instanzen gescheitert. Entscheidend war, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen Goldgrubers Ernennung nicht unterfertigt hatte.

Kickl hatte in den letzten Tagen seiner Amtszeit, die ja im Gefolge von "Ibiza" auf Antrag des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) von Van der Bellen beendet wurde, Goldgruber zum Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit ernannt. Allerdings unterzeichnete das Staatsoberhaupt das Dekret nicht. Van der Bellen argumentierte, dass der Bundespräsident gemäß langjähriger Praxis in Übergangszeiten keine Ernennungen für staatspolitische Posten vornimmt. Die Ernennung zum Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit ist aber dem Bundespräsidenten persönlich vorbehalten. Eine dauernde Zuweisung des Arbeitsplatzes mit umfassender dienstrechtlicher Wirksamkeit könne daher "nur durch Ernennungsakt des Bundespräsidenten erfolgen", schreibt nun der VwGH. Damit war Goldgruber formal nie im Amt.

Kurzzeit-Innenminister Eckart Ratz berief Goldgruber wenige Tage danach von der interimistischen Leitung auch wieder ab. Der frühere Generalsekretär ist mittlerweile in der Landespolizeidirektion Wien tätig.

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