Goldgruber mit Beschwerde gegen Abberufung abgeblitzt

Goldgruber mit Beschwerde gegen Abberufung abgeblitzt
Einstiger Generalsekretär im Innenministerium wurde als Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit abberufen.

Der frühere Generalsekretär des Innenministeriums, Peter Goldgruber, ist mit seiner Beschwerde gegen seine Abberufung als Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Goldgruber war von Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) knapp vor dessen Abberufung bestellt worden, Kickls Nachfolger Eckart Ratz machte diese Entscheidung aber wieder rückgängig.

Seit Herbst des vergangenen Jahres ist Goldgruber wieder im Innenministerium als Beamter tätig. Er nutzte damit das ihm zustehende Rückkehrrecht. Goldgruber sah sich in seiner Zeit als Generalsekretär von Anfang mit viel Gegenwind konfrontiert: Höhepunkt waren Vorwürfe um seine Beteiligung an der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Nach Auffliegen der Ibiza-Affäre ernannte Kickl den Juristen dann in einer seiner letzten Amtshandlungen zum Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit. Bundespräsident Alexander Van der Bellen verweigerte aber seine notwendige Unterschrift - mit Verweis darauf, dass er damit der langjährigen Praxis folge, dass das Staatsoberhaupt in Übergangszeiten keine Ernennungen zu staatspolitischen Posten vornimmt.

Kurzzeit-Innenminister Ratz berief Goldgruber wenige Tage danach von der interimistischen Leitung wieder ab. Dieser ergriff allerdings Rechtsmittel und wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde ab und bestätigte den angefochtenen Bescheid, wie aus einem der APA und der ORF-"ZiB2" vorliegenden Spruch des Gerichts vorgeht.

Kommentare