Brisanter SPÖ-Vorschlag: Ist ein Preisdeckel für Wahlärzte wirklich umsetzbar?

Rechtlich sind viele Fragen noch offen. Doch auch die Koalitionspartner ÖVP und Neos reagieren verhalten auf den Vorschlag von SPÖ-Ministerin Schumann.
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Rund um den ersten Jahrestag ihres Bestehens hat die Bundesregierung ein Thema entdeckt, das der Bevölkerung ein besonderes Anliegen ist. Die Gesundheitsversorgung. Nach dem jüngsten Anlauf, das Impfen in den Apotheken zu ermöglichen, macht Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) nun einen erneuten Versuch, das ausufernde Wahlarzt-System zu reglementieren. Geht es nach ihr, sollen deren Honorare gedeckelt werden.

Sie greift damit einen Vorschlag von ÖGK-Co-Obmann Andreas Huss aus dem Herbst auf. Darüber hinausgehend will sie die Ärzte bei der Preisgestaltung zu mehr Transparenz verpflichten, damit die Patienten schon vorab wissen, welche Kosten auf sie zukommen.

Zur Erklärung: Aufgrund zu weniger Kassenärzte und den damit verbundenen langen Wartezeiten weichen immer mehr Patienten zu Wahlärzten aus, die in ihrer Tarifgestaltung frei sind. Sie können die Rechnung zwar bei ihrer Kasse einreichen, diese erstattet aber nur maximal 80 Prozent des Kassentarifs für die jeweilige Leistung, weshalb die Patienten mitunter auf beträchtlichen Summen sitzen bleiben. 2024 lagen die Wahlarzt-Honorare laut ÖGK-Zahlen im Schnitt beim Dreifachen der Erstattungsbeträge, vereinzelt machen sie sogar das Zehnfache aus. 

Doch wären solche Eingriffe in den freien Beruf des Wahlarztes zulässig? Eine Frage, die schwer zu beantworten sei, so der Wiener Medizinrechtler Karl Stöger zum KURIER. Dazu seien über das Vorhaben der Ministerin erst zu wenige Details bekannt. Grundsätzlich gebe es über das Preisgesetz die Möglichkeit, die Preise für Waren und Dienstleistungen, die für die Bevölkerung besonders wichtig sind, zu regeln. „Es ist aber fraglich, ob dieses Gesetz auf die Wahlärzte angewandt werden kann.“ Auf jeden Fall wäre zu begründen, dass ohne den Preiseingriff die ärztliche Versorgung gefährdet sei. 

Was sagen die Koalitionspartner?

Hoch sind aber auch die politischen Hürden, die Schumann zur Durchsetzung ihres Vorschlags zu überwinden hätte. Denn die Begeisterung der Koalitionspartner ist überschaubar: „Vorrangig muss sein, dass die Kassenversorgung verbessert und die Arbeit mit einem Kassenvertrag attraktiver wird - damit Patienten die freie Wahl haben und nicht gezwungen sind, sich wahlärztlich versorgen zu lassen“, heißt es bei den Neos. Maßnahmen zu mehr Preistransparenz begrüßen sie aber.  Wichtig ist dabei aber, dass es nicht zu einer unverhältnismäßigen Bürokratie kommt.“

Bei der ÖVP verweist man auf die laufende Reformpartnerschaft, in der die Neuaufstellung des Gesundheitssystems ein zentraler Punkt ist. „Alle Vorschläge werden in der zuständigen Reformpartnerschaftsgruppe besprochen. Um Wartezeiten zu verkürzen, ist es vor allem geboten, mehr Ärzte ins öffentliche Kassensystem zu bringen." 

Ärztekammer strikt dagegen

Ein klares Nein zum Plan von Schumann kommt erwartungsgemäß von der Ärztekammer: „Die Idee ist nichts weiter als populistische Symbolpolitik“, sagt Präsident Johannes Steinhart. „Wahlärzte leisten einen unverzichtbaren Beitrag - gerade in Zeiten steigender Versorgungslücken und begrenzter Ressourcen.“ 

Somit ist es aktuell eher schwer vorstellbar, dass es tatsächlich zu einer Regulierung der Wahlarzt-Tarife durch die Regierung kommt. Ähnlich geringe Chancen auf Verwirklichung hat auch eine Idee, die es sogar ins Regierungsprogramm geschafft hat: Wahlärzte sollen im Notfall auch für die Versorgung von Patienten zu Kassenkonditionen herangezogen werden. 

Laut Schumann sollen sie zehn bis 15 Prozent ihrer Termin-Kapazitäten dafür zur Verfügung stellen. Doch auch dies sei laut Experten rechtlich schwer umsetzbar, mittlerweile haben sich auch die Neos von dieser Idee distanziert. 

Am wahrscheinlichsten ist noch, dass man sich zu Maßnahmen für mehr Preistransparenz bei den Wahlärzten wird durchringen können.  

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