Im Idealfall schüttelt man die Sache aus dem Handgelenk, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes: Denn geht es nach der Regierungsspitze, muss man ab dem Sommer im Gasthaus oder beim Friseur nur seine eCard zücken.
Zuerst wird die Nummer auf der Hinterseite der Karte gescannt, dann kontrolliert der Gastgeber das Foto auf der Vorderseite – und wenn auf dem Bildschirm ein „grünes Hakerl“ erscheint, wird dem Gast der Zutritt gewährt.
Am Dienstag erklärten der Gesundheits- und die Tourismusministerin, wie der Stufenplan aussehen soll, mit dem Österreich ab 19. Mai den Grünen Pass bekommt. Im Wesentlichen gibt es drei Phasen:
Phase 1: Alles auf Papier
Wer zum Lieblingswirten oder in die Konditorei will, muss nachweisen, dass er oder sie getestet, geimpft oder genesen ist. Anfangs gelten alle schriftlichen Dokumente, die das belegen, also beispielsweise das behördliche Zeugnis einer Teststraße, der Impfpass in Papier-Form, ein Ausdruck vom eImpfpass oder ein Absonderungsbescheid, auf dem steht, dass man innerhalb der vergangenen sechs Monate Corona hatte.
Phase 2: QR-Code startet
Ab 4. Juni, und damit etwa drei Wochen vor der EU, wird es zusätzlich die Möglichkeit geben, digitale Nachweise zu generieren.
Das bedeutet: Wer getestet, geimpft oder genesen ist, kann sich einen QR-Code aufs Handy laden – oder ihn als Ausdruck mitbringen. Dafür sind Handysignatur oder Bürgerkarte nötig. Alternativ wird der eingangs beschriebene Nachweis via eCard möglich. Wichtig ist vor allem für Geimpfte: Die Erst-Impfung erspart zwar gleich das Testen. Wer beispielsweise im Falle von Biontech/Pfizer die zweite Impfung nicht spätestens nach 42 Tagen erledigt hat, bei dem erlischt der Impfnachweis auch wieder – nur Vollimmunisierte werden den Vorteil haben, dass sie zumindest acht bis neun Monate nicht testen müssen.
Phase 3: Europa im Einklang
Ende Juni kommt die EU-Verordnung, die die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate in Europa bringt. Alle EU-Länder und die Schweiz sollen dieselbe digitale Plattform haben. An jeder Grenze in Europa kann man dann mit dem QR-Code nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist.
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