Es gebe bereits eine Gruppe, die bei Vorträgen und Zusammenkünften von Immobilieninvestoren dafür wirbt, dass man Objekte in geförderten Bauten kaufen und als Anlegerwohnung verkaufen könne, schildert Schrangl. Seine Sorge: „Der soziale Wohnbau droht in die Hände von Immobilienspekulanten fallen.“
Derzeit kann man nur dann eine gemeinnützige Wohnung kaufen, wenn man einen Wohnbedarf nachweisen kann. Hat man diesen Bedarf nicht, kann man bei der Aufsichtsbehörde der Landesregierung um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen.
In der Praxis handle es sich dabei häufig um Eltern, die für ihre Kinder eine Wohnung kaufen wollen, damit diese, sobald sie erwachsen sind und beispielsweise studieren, günstig wohnen können. In diesen Fällen sei es auch in Ordnung, wenn die Eltern die Wohnung bis zur Volljährigkeit des Kindes zum Richtwert untervermieten, erklärt der FPÖ-Bautensprecher.
Nicht im Sinne des Erfinders sei allerdings, dass Immobilieninvestoren diese Wohnungen kaufen und daraus Profit schlagen, betont er.
Mit der inkriminierten Formulierung in den Gesetzeserläuterungen aber könnte die Genehmigungspflicht wegfallen. Dadurch werde auch intransparent, wer die Immobilie aus welchen Motiven gekauft hat.
Schrangl erklärt, dass es bereits Gespräche mit Vertretern von ÖVP und Grünen gab – und diese ihm versichert hätten, das sei „nicht der politische Wille“ gewesen.
Dann, so Schrangl, müsse die Formulierung aber auch korrigiert werden.
Bis das passiert, macht die FPÖ in den Ländern, die für die Aufsicht zuständig sind, mobil: In Niederösterreich gab es bereits einen einstimmigen Beschluss im Landtag, der sich klar gegen die befürchtete Entwicklung stellt. Ein solcher Beschluss soll auch in den anderen Ländern folgen. Oberösterreichs Wohnbau-Referent Manfred Haimbuchner hat sich bereits dafür ausgesprochen.
Im Wirtschaftsministerium heißt es auf KURIER-Anfrage, dass die Normen zur Verhinderung von Spekulation im gemeinnützigen Wohnbau ständig verschärft worden seien und auch im Zentrum der aktuellen Novelle stünden. „Sollte sich aus der Diskussion ein Änderungsbedarf ergeben, wird dieser für die nächste Novelle berücksichtigt“, heißt es dort.
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