Vilimsky verteidigt 9.500-Euro-Gehalt für Philippa Strache

Harald Vilimsky
Sie habe "eine Menge an externem Input geliefert", meint der FPÖ-Generalsekretär.

Philippa Straches Gage ist laut Harald Vilimsky auf Wunsch ihres Ehemannes Heinz-Christian Strache erhöht worden. "Die Gehaltserhöhung war der Wunsch des damaligen Klubobmannes Strache. Ich habe das weitergeleitet. Formal hat es die Klubdirektion umgesetzt, ein Anteil wurde jedenfalls von der Bundespartei refundiert", sagte der FPÖ-Generalsekretär der Tiroler Tageszeitung (Dienstagsausgabe).

Der freiheitliche EU-Mandatar Vilimsky ist Finanzreferent im FPÖ-Klub, Klubdirektor ist Norbert Nemeth. Am umstrittenen Gehalt von 9.500 Euro brutto für Strache sieht Vilimsky "durch ihre Leistungen nichts Verwerfliches". Philippa Strache habe "eine Menge an externem Input gebracht". "Sie hat unter anderem sehr erfolgreich Social Media für die FPÖ neu ausgerichtet", so Vilimsky.

Für Philippa Strache ist der Weg ins Parlament frei

Nicht nur Straches Gehalt sorgt für Diskussionen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass gegen sie - wie zuvor schon gegen ihren Mann Heinz-Christian - im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden ist.

Heinz-Christian und Philippa Strache wurden bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, konnte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht sagen. Die Straches haben die Vorwürfe um falsche Spesenabrechnungen stets zurückgewiesen. Auch Vorwürfe, Philippa habe auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft, wurden vehement bestritten.

Mandats-Entscheidung bis Mittwoch

Unterdessen hat Strache über ihren Anwalt mitgeteilt, bis 16. Oktober zu entscheiden, ob sie das ihr zustehende Nationalratsmandat der FPÖ auch annehmen wird. Eine gesetzliche Frist ist das nicht - und die Sitzung der Bundeswahlbehörde am gleichen Tag hat "keine Relevanz in dieser Frage", erklärte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, der APA.

Strache ist mit dem 16. Oktober auch nicht automatisch Abgeordnete, wenn sie bis dahin nicht verzichtet hat. Das wird sie erst, wenn der Bundeswahlleiter den Wahlschein ausstellt und bei der Parlamentsdirektion hinterlegt. Dies geschieht laut Stein am Morgen des 23. Oktober - an dem der Nationalrat zur Konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Dieser Wahlschein ist das amtliche Dokument, mit dem Abgeordnete Zutritt zum Nationalrat erhalten. Sitz und Stimme im Nationalrat bekommen sie - formal - erst mit der Angelobung, und zwar für die Dauer der Gesetzgebungsperiode. Allerdings kann jeder Abgeordnete jederzeit sein Mandat zurücklegen. Philippa Strache könnte sich auch am 23. Oktober angeloben lassen und gleich danach - oder irgendwann im Lauf der Periode - ihr Mandat zurücklegen.

Auch wenn Strache auf das Mandat verzichtet oder es später zurücklegt, gäbe es noch ein weiteres Details zu klären - nämlich das der Streichung von der Parteiliste: Denn Frau Strache wurde von der FPÖ auf Platz 3 der Landesliste gereiht. Mittlerweile will die FPÖ sie zwar nicht mehr im Klub haben - aber die Wahlvorschläge können nachträglich von der Partei nicht mehr geändert werden. Gestrichen wird Strache von der Parteiliste nur, wenn sie selbst das beantragt.

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