FPÖ sorgt für "kleinen U-Ausschuss" zur NGO-Finanzierung

Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses des Nationalrats wird sich mit staatlichen Subventionen und Leistungsvereinbarungen gemeinnütziger Vereine befassen, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Donnerstag. Der Prüfauftrag für das auch als "kleiner U-Ausschuss" bekannte Gremium wurde von der FPÖ-Fraktion geltend gemacht. Die Freiheitlichen attackieren Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) im Gleichklang mit anderen Rechtsparteien in Europa schon seit längerem.
Geprüft werden sollen den Angaben zufolge sämtliche Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs und Stiftungen durch Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes in dieser und der vorherigen Gesetzgebungsperiode. Die Freiheitlichen wollen wissen, welche NGOs Subventionen in welcher Gesamthöhe und mit welchen Förderkriterien bezogen haben und zu welchem Zweck Leistungsvereinbarungen, insbesondere Werk- und Dienstleistungsverträge, abgeschlossen wurden. Von Interesse sind für sie auch Fragen der politischen Einflussnahme sowie welche Transparenzpflichten auferlegt und ob die Leistungen kontrolliert wurden.
FPÖ will "Propagandanetzwerke abdrehen"
Begründet wird das Verlangen in Bezug auf die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zum Thema. Diese hätten deutlich gemacht, dass zahlreiche NGOs Förderungen in Milliardenhöhe erhalten, was aus Sicht der FPÖ grundlegende Fragen nach Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung aufwirft. Missbrauch, Freunderlwirtschaft und Verschwendung könnten nicht ausgeschlossen werden.
In einer Pressekonferenz im Juli war seitens der FPÖ von einer "NGO-Industrie" die Rede gewesen, die Geld missbräuchlich einsetze und eine politische Agenda vorantreibe. Man wolle zusammen mit anderen Rechtsparteien in Europa dieses "gewaltige Propagandanetzwerk abdrehen", so FPÖ-Europaparlamentarierin Petra Steger damals.
Gemäß der Geschäftsordnung des Nationalrats hat der Unterausschuss innerhalb von vier Wochen nach Einlangen eines derartigen Verlangens die Beratungen aufzunehmen und innerhalb von weiteren sechs Monaten einen Bericht an den Rechnungshofausschuss zu erstatten, so die Parlamentskorrespondenz. Dieser kann den Bericht dem Nationalrat vorlegen.
Kommentare