FPÖ-Salzburg-Chefin Svazek fordert Lockerung des "Lufthunderters"

Marlene Svazek in einem blauen Blazer vor einem hellen Hintergrund.
Trotz "Frustrationsverbots". Salzburgs Landeshauptmann-Stv. will Abschaffung des Tempolimits erreichen, Oberösterreichs Umweltlandesrat Stefan Kaineder übt im Vorfeld der Landesrätekonferenz Kritik.

Bei der morgen in Niederösterreich stattfindenden Umweltlandesrätekonferenz (16. Mai 2025) bringt die stellvertretende Salzburger Landeshauptfrau Marlene Svazek einen Antrag ein, der eine erleichterte Abschaffung des sogenannten "Lufthunderters“ auf Autobahnen ermöglichen soll. Stefan Kaineder, Umweltlandesrat der Grünen aus Oberösterreich, kritisiert diesen Vorstoß scharf und verweist auf das europarechtliche "Frustrationsverbot“.

Wörtlich heißt es in Svazeks Forderung an Umweltminister Norbert Totschnig, er solle "eine überschießende Umsetzung der EU- Luftqualitätsrichtlinie hintanhalten“,  und ersucht das Konzept des "Irrelevanzkriteriums direkt im neuen Immissionsschutz­gesetz - Luft (IG-L) zu verankern“. Außerdem soll er eine Rechtsgrundlage zu schaffen, "um auf Basis des IG-L ergriffene Maßnahmen wieder aufheben zu können, um die Rechtsicherheit zu erhöhen und die Dauer von Genehmigungsverfahren zu verkürzen.

Das heißt: Der Antrag der FPÖ zielt darauf ab, das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) zu novellieren, um Maßnahmen wie das Tempolimit von 100 km/h ("Lufthunderter“) leichter aufheben zu können, wenn die Schadstoffkonzentrationen deutlich unter den Grenzwerten liegen. Das von Svazek genannte "Irrelevanzkriterium“ soll zudem ins Gesetz aufgenommen werden. Dieses soll geringfügige Emissionsbeiträge als „nicht relevant“ einstufen.

Nach NR-Wahl: Der erweiterte Bundesvorstand der Grünen mit Nominierung Sondierungsteam: Kaineder/Maurer.

Stefan Kaineder mit der grünen Klubchefin Sigrid Maurer

Kaineder warnt vor diesem Vorhaben: „Die Abschaffung des Lufthunderters in der Steiermark ignoriert den Gesundheitsschutz und wird daher einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Denn es gilt das Frustrationsverbot, sprich, es dürfen im Sinne des Luftschutzes keine kontraproduktiven Maßnahmen gesetzt werden“, sagt er zum KURIER. 

Das Frustrationsverbot ist ein europarechtlicher Grundsatz, der es den Mitgliedstaaten untersagt, während der Umsetzungsfrist einer EU-Richtlinie Maßnahmen zu ergreifen, die die Erreichung der Richtlinienziele gefährden könnten. Im Kontext der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie, die ab 2030 strengere Grenzwerte für Stickstoffdioxid vorsieht, bedeutet dies, dass bereits jetzt keine Maßnahmen getroffen werden dürfen, die die Einhaltung dieser zukünftigen Grenzwerte erschweren würden. 

Die Grünen sehen in der geplanten Gesetzesänderung einen gefährlichen Rückschritt für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Kaineder betont: „Wer versucht, das IG-L mit Schlupflöchern zu versehen, untergräbt die Luftreinhaltepolitik. Das Irrelevanzkriterium ist ein Freibrief für mehr Luftverschmutzung – und damit ein Angriff auf den Gesundheitsschutz.“

In Oberösterreich werde der Lufthunderter dort eingesetzt, wo es die Schadstoffwerte erfordern. Das Tempolimit würde flexibel aktiviert, um Spitzenbelastungen zu vermeiden – laut Kaineder „wissenschaftlich fundiert, rechtlich abgesichert und gesellschaftlich breit getragen.“ Er setzte nämlich auf "Fakten statt Ideologie.“

Offen ist, wie kontrovers die Debatte um den Lufthunderter und die Einhaltung europäischer Umweltstandards von den neun Landesräten diskutiert werden wird.

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