Flüchtlingskonvention: Diese zwei Punkte will ÖVP-Ministerin Edtstadler ändern

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler
Interview vom Wochenende sorgt für Aufsehen - jetzt präzisiert die ÖVP-Ministerin, was sie meinte. Und sagt auch, woran aus ihrer Sicht weiterhin nicht zu rütteln ist.

Angesichts der "immer größeren und weiteren Fluchtbewegungen" hält Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) es für legitim, darüber nachzudenken, "wie man die Genfer Flüchtlingskonvention weiterentwickeln kann, um den Anforderungen unserer Zeit gerecht zu werden", wie sie am Wochenende im Standard-Interview sagte. Die Konvention werde der aktuellen Migrationssituation nicht gerecht, sie stamme aus einer "vorglobalisierten Zeit".

Am Montag schärft sie inhaltlich ein wenig nach: "Die Verdienste der Genfer Flüchtlingskonvention stehen außer Frage", betont sie. "Dennoch ist es legitim, darüber nachzudenken, wie man ein Abkommen aus dem Jahr 1951 im Jahr 2024 auslegt, und breit und ergebnisoffen diskutiert, wo es eine Weiterentwicklung geben kann."

Der Grundrechtekatalog der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) werde nicht angezweifelt. Das sagte Edtstadler übrigens auch im Standard-Interview (hier). Zum Vergleich: Die EMRK werde ständig durch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterentwickelt, die Genfer Flüchtlingskonvention nicht. 

Wiederholungstäter

Edtstadler nennt auch zwei Bereiche, in denen aus ihrer Sicht das völkerrechtliche Abkommen diskutiert werden müsse: 

Laut Genfer Flüchtlingskonvention sind Personen, die ein "besonders schweres, nicht politisches Verbrechen" begehen (z.B. Mord, Totschlag, Vergewaltigung) vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen. "Wenn aber jemand zum Beispiel bei einer Messerstecherei dabei war oder aber einen Einbruchsdiebstahl begeht, so ist das selbst bei Wiederholungstätern kein Ausschlussgrund", kritisiert Edtstadler. "Das muss geändert werden, denn wer sich in gewalttätiger Weise nicht an unsere Regeln hält, hat sein Recht auf Asyl verwirkt."

Wo endet die Flucht?

Zweitens will die Verfassungsministerin den Begriff "Flucht" überdenken. Intendiert sei damals, 1951, gewesen, dass ein Flüchtling im ersten sicheren Land, das er betritt, Asyl erhält. "Flucht" werde aber heute so ausgelegt, dass sie dort endet, wo die Person stehen bleibt und Asyl beantragt. "Das gehört wieder enger ausgelegt", so Edtstadler. 

Die Genfer Flüchtlingskonvention erfülle damit weiterhin ihren Zweck - "nämlich jenen Schutz zu bieten, die ihn wirklich brauchen". Sie verliere aber ihre Attraktivität für jene, "die sie missbrauchen".

Kommentare