Gegen Bescheide des Asylamts können Betroffene beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde einlegen – etwa, wenn ihnen Asyl bzw. ein anderer Schutztitel verwehrt wurde oder sie abgeschoben werden sollen.
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 hat das BVwG als zweite Instanz 13.800 solcher Beschwerden behandelt. In 5.100 Fällen wurde der Erstbescheid abgeändert oder aufgehoben. Das sind knapp 37 Prozent.
38 Prozent betrug die „Hebequote“ im Jahr 2018, während es 2017 noch 42,4 Prozent waren.
Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist ganz unterschiedlich. Laut Justizministerium werden aber 28 Prozent der Entscheidungen innerhalb von sechs Monaten getroffen – das ist immerhin fast jeder dritte Fall.
In der ersten Instanz, beim Asylamt, vergehen laut Innenministerium (bei jüngeren Anträgen) im Schnitt nur noch 2,3 Monate, im so genannten „Fast Track Verfahren“ für die einfacheren Fälle nur 18 Tage. Offen waren gegen Jahresende rund 4.000 Asylverfahren, während bei der zweiten Instanz, dem Gericht, mehr als 23.000 liegen.
BVwG braucht zehn Richter mehr
Dabei wird deutlich: Die erste Instanz dürfte kaum noch Altlasten aus den migrationsintensiven Jahren 2015 und 2016 haben. Dadurch hat sich offenbar auch die Qualität der Bescheide gebessert. In der zweiten Instanz aber staut es sich.
Am BVwG sind 218 Richter tätig. Übergangsminister Clemens Jabloner, der die Anfrage der Grünen noch als „letzte Amtshandlung“ Anfang Jänner beantwortet hat, schlägt vor, dem Gericht zehn zusätzliche Richter und 40 zusätzliche juristische Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
So könnte das Gericht pro Jahr 3.500 Erledigungen mehr schaffen und den Berg kontinuierlich abbauen, schreibt Jabloner. Als erster Schritt sollen 37 neue Verwaltungspraktikanten aufgenommen werden.
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