Für die Parlamentarier bedeutet das im Idealfall, dass sie am 7. Dezember das „Go“ der WKStA bekommen und Schmid bei einer neuerlichen Sitzung zu allen Themen befragen können.
Zur Erinnerung: Am 7. Dezember würde der ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss geplanterweise auslaufen. Doch die Neos haben sich entschieden, einer Verlängerung zuzustimmen, wenn dadurch eine neuerliche Einvernahme Schmids möglich wird. Dem dürfte nun so sein.
Unabhängig von der Feststellung der WKStA und ihren Ermittlungen muss das Bundesverwaltungsgericht bis Anfang Dezember entscheiden, ob Thomas Schmid mit Beugestrafen belegt wird – und wie hoch diese ausfallen. Bei seiner Befragung am 3. November hat der frühere Generalsekretär im Finanzministerium ja konsequent jede Aussage verweigert. Daher wurden gegen ihn in 27 Fällen Beugestrafen beantragt, über die nun das Bundesverwaltungsgericht befindet. Theoretisch sind pro Aussage-Verweigerung bis zu 1.000 Euro möglich; Experten gehen davon aus, dass dies pro Befragungstag gemeint ist.
Eine Entscheidung in der Causa Schmid veröffentlichte am Donnerstag die Volkspartei: Sie will Schmid ausschließen.
Der ÖAAB Wien, die ÖVP-Teilorganisation, über die Schmid – derzeit ruhendes – Parteimitglied ist, leitet ein Ausschlussverfahren ein. Dieses dürfte auch in Kürze abgeschlossen sein, wie der KURIER aus ÖAAB-Kreisen erfuhr. Schmids politische Heimatorganisation folgt damit einer Empfehlung des ÖVP-Ethikrats, der sich am Mittwoch zu der Causa versammelte. In seinem Beschluss heißt es, Schmid habe gegen den ÖVP-Verhaltenskodex verstoßen und sollte „aufgrund seines Geständnisses schwerer Straftaten“ ausgeschlossen werden. Und: Diese Vorgangsweise müsse jetzt und künftig für „alle vergleichbaren Fälle schweren Fehlverhaltens“ gelten.
Kritisiert wird vom Rat auch die Ausdrucksweise von Schmid in den veröffentlichten Chats: „Die Wortwahl und der mangelnde Respekt“ seien „völlig unangemessen“. In der Partei sei ein respektvoller Umgangston der Funktionäre gefragt.
Nicht beurteilen will der Ethikrat die Ermittlungen gegen die von Schmid belasteten ÖVP-Funktionäre wie Nationalratspräsident Sobotka oder Klubobmann Wöginger. Es habe die Unschuldsvermutung zu gelten. Aber: „Der Ethikrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten.“ Die Parteiführung unterstützt den Parteiausschluss von Schmid.
Kommentare