Falschaussage im U-Ausschuss: Hanger wird nicht ausgeliefert
Zusammenfassung
- Der Nationalrat lehnt die Auslieferung des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger zur Strafverfolgung ab.
- Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wollte wegen Falschaussage im Zusammenhang mit der Grazer FPÖ-Finanzaffäre gegen Hanger ermitteln.
- Die Koalition sieht einen Zusammenhang zwischen Hangers politischer Tätigkeit und der inkriminierten Handlung, während FPÖ und Grüne eine Auslieferung befürworteten.
Der Nationalrat wird den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger nicht "ausliefern". Im Immunitätsausschuss wurde Donnerstag früh beschlossen, dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach einer behördlichen Verfolgung wegen Falschaussage nicht zuzustimmen.
FPÖ und Grüne hätten eine "Auslieferung" befürwortet. Die Koalition befand jedoch, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht.
Die Causa steht im Zusammenhang mit der Grazer FPÖ-Finanzaffäre. Diese war Thema im von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschuss zum "rot-blauen-Machtmissbrauch".
Hanger soll Anfang 2024 einen USB-Stick mit zumindest Teilen des Ermittlungsakts gegen zahlreiche steirische FPÖ-Politiker in einer Besprechung verteilt haben. Gegenüber den Ermittlern meinte er jedoch, er habe den Akt "weder in elektronischer noch in physischer Form erhalten".
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