Experte: Mindestpreis für Flugtickets nicht EU-rechtskonform

Experte: Mindestpreis für Flugtickets nicht EU-rechtskonform
Das Höchstgericht messe der Preisfreiheit sehr große Bedeutung zu, erklärt Anwalt Christian Schneider.

Der von der schwarz-grünen Regierung im Zuge der AUA-Rettung geplante Mindestpreis für Flugtickets dürfte EU-Vorschriften zuwiderlaufen, sagte Uni-Wien-Privatdozent und Anwalt Christian F. Schneider der Presse. "Was die Regierung plant, ist sicher nicht EU-rechtskonform", so der Jurist mit Verweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Billigfluglinie Vueling.

Spanien durfte dem EU-Gericht zufolge Fluglinien nicht verbieten, Ticketpreise ohne inkludiertes aufgegebenes Gepäck anzubieten. Das Höchstgericht messe der Preisfreiheit sehr große Bedeutung zu, so Schneider. Die entsprechende, speziell auf die Luftfahrt zugeschnittene EU-Verordnung 1008/2008 lässt Ausnahmen von der Preisfreiheit nur bei "gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen" zu. "Doch es geht hier in erster Linie um nicht kostendeckende Flugdienste in Randgebiete wie das französische Zentralmassiv", so der Anwalt. "Ein flächendeckender Mindestpreis wäre keinesfalls zulässig."

Die Regierung will mit dem Mindestpreis Lockangebote durch sehr billige Tickets verhindern und dafür das Anti-Dumping-Gesetz ändern. Flugtickets müssten mindestens so viel kosten wie die Steuern und Abgaben für den Flug, die im Schnitt 40 Euro ausmachen.

Das Verkehrsministerium betonte von Beginn an, keine klassische, in Hinsicht auf das EU-Wettbewerbsrecht immer problematische Preisregelung zu beabsichtigen. Es sei de facto kein Mindestpreis, sondern eine verpflichtende Weitergabe von Steuern und Abgaben hatte Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) dem KURIER im Interview erklärt. "Wir haben ein erstes Konzept, von dem wir annehmen, dass es europarechtlich hält und im Herbst vielleicht schon umgesetzt werden kann."

Kommentare