Eurofighter-U-Ausschuss: Dritte Auflage untersucht auch Doskozil

Eurofighter im obersteirischen Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg
Der Ausschuss soll die politische Verantwortung "im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem' Eurofighter Typhoon' untersuchen.

Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag einstimmig grünes Licht für den nun schon dritten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Eurofighter gegeben. Er soll die politische Verantwortung "im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem' Eurofighter Typhoon' von Anfang 2000 bis Ende 2017" untersuchen.

Der Antrag für diesen Mehrheitsausschuss kam von den NEOS, wurde allerdings durch einen schwarz-blau-pinken Abänderungsantrag noch erweitert: Der Untersuchungszeitraum wurde von Ende 2016 auf Ende 2017 erstreckt. Damit ist sichergestellt, dass auch während der Amtszeit von Ex-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) getroffene Entscheidungen überprüft werden können und die Tätigkeit der von ihm eingesetzten Sonderkommission des Heeres "Aktive Luftraumüberwachung" in den Untersuchungsgegenstand miteinbezogen ist.

Die anderen Punkte wurden - mit Ausnahme des bereits im zweiten Ausschuss verhandelten Vergleichsabschlusses und der Task Force unter Norbert Darabos (SPÖ) - eins zu eins aus dem Untersuchungsgegenstand des letzten Eurofighter-Untersuchungsausschusses übernommen.

"Unzulässigen Zahlungsflüsse"

Punkt 1 des Untersuchungsgegenstandes befasst sich mit "unzulässigen Zahlungsflüssen". Es soll geklärt werden, ob und in welcher Höhe von Verkäuferseite Provisionen, Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen geleistet wurden. Enthalten ist auch die Frage, ob diese dem Bund verrechnet und ob er dadurch geschädigt wurde, ob Zahlungen an Politiker, Amtsträger oder Beamte gingen und ob dadurch gegen Gesetze oder Vertrags- bzw. Ausschreibungsbedingungen verstoßen wurde. Außerdem soll geklärt werden, welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar von der Ausschreibung und der Typenentscheidung bis zur Lieferung, dem Abschluss der Serviceverträge und dem laufenden Betrieb.

Punkt 2 betrifft die "Informationslage bei Vertragsabschluss", und zwar die der Amtsträger und Bediensteten des Bundes. In Punkt 3 geht es schließlich um die "Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten". Hier will man aufklären, ob die jeweiligen Bundesregierungen den ersten beiden Eurofighter-U-Ausschüssen Informationen bzw. Akten vorenthielten.

Kommentare