EU-Klimaplan: Warum Österreich noch keine Strafe zahlen muss
Am endete der Juni und damit auch Österreichs Möglichkeit, den nationalen Klima- und Energieplans (NEKP) fristgerecht nach Brüssel zu schicken. Bereits am Freitag berichtete der KURIER, dass Österreich die Frist nicht einhalten können wird. Die EU-Kommission wurde von Österreich um Verlängerung der Frist bis nach dem Sommer gebeten, eine Antwort ist laut Klimaschutzministeriums (BMK) noch nicht erfolgt.
Wie ebenfalls berichtet, ist aktuell aber noch nicht mit Strafzahlungen im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen, sagte eine BMK-Sprecherin am Sonntag gegenüber der APA. Man stehe mit dem Ablauf der Frist ganz am Anfang eines Prozesses, der erst dann zu besagten Zahlungen führen könne, wenn die EU-Kommission eine entsprechende Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen würde.
Wie hoch die Strafe ausfallen würde
Aktuell sind insgesamt 53 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig, wie Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vor kurzem in der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der SPÖ mitteilte. Laut EU-Kommission haben Staaten wie Tschechien (54), die Niederlande (52), Zypern (56) oder Frankreich (56) ähnlich viele Verfahren anhängig. Klima- und Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) betonte damals in ihrer Beantwortung der Anfrage, dass kein ihr Ressort betreffendes Vertragsverletzungsverfahren im Stadium einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei.
Käme es tatsächlich zu einer Verurteilung kann der EuGH zwei Arten von finanziellen Sanktionen verhängen: den Mindestpauschalbetrag, der mehr als zwei Millionen Euro beträgt. Das Zwangsgeld macht 2.196 bis 131.784 Euro pro Tag aus. Das tägliche Zwangsgeld soll einen Mitgliedstaat dazu anhalten, eine Vertragsverletzung zu beenden. Anders als der Pauschalbetrag wird das Zwangsgeld nur dann verhängt, wenn die Vertragsverletzung am Tag der Urteilsverkündung noch anhält.
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