Ermittlungen gegen Bischof Schwarz: Fortführungsantrag abgelehnt

Ermittlungen gegen Bischof Schwarz: Fortführungsantrag abgelehnt
Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums wollte Verfahren wieder in Gang bringen. Drei-Richter-Senat sprach sich dagegen aus.

In Bezug auf die eingestellten Ermittlungen wegen vermuteter Steuerhinterziehung gegen den St. Pöltner Bischof Alois Schwarz ist ein erneuter Fortführungsantrag abgelehnt worden. Erhoben worden war dieser von der Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, Gabriele Aicher, wie die Salzburger Nachrichten berichteten. Ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts für Strafsachen Wien sprach sich dagegen aus, bestätigte Sprecherin Christina Salzborn der APA.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte vor der Einstellung gegen sieben natürliche Personen und zwei Verbände ermittelt. Es ging um die Geldflüsse rund um den Verkauf von mehreren Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013. Das Bistum Gurk, dem Schwarz von 2001 bis 2018 als Bischof von Kärnten vorgestanden war, hatte 2012 die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus direkt am See für 1,38 Millionen Euro gekauft. Ein Jahr später wechselten die Immobilien wieder den Besitzer. Käufer war eine Stiftung des Waffenproduzenten Gaston Glock, die 1,5 Millionen Euro bezahlte. Parallel dazu ging von einer anderen Stiftung aus dem Glock-Imperium eine Spende von 600.000 Euro an das Bundesdenkmalamt, das die Renovierung des Stiftes Gurk und die Einrichtung eines neuen Diözesanmuseums betreute.

Verdacht auf Steuerhinterziehung

Das Bistum erstattete 2019 nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten Selbstanzeige. Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger und das Domkapitel hatten sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem der Verdacht auf Steuerhinterziehung in dem Immobiliengeschäft aufgekommen war. Besteht nämlich ein Zusammenhang zwischen dem Kauf und der Spende von 600.000 Euro, wären 25 Prozent Steuer fällig gewesen, somit 150.000 Euro. Ab der Wertgrenze von 100.000 Euro ist Steuerhinterziehung auch strafrechtlich relevant.

Die Einstellung der Ermittlungen im Finanzstrafverfahren durch die WKStA wurde im August 2021 bekannt. Ein Fortführungsantrag der Kärntner Finanzstrafbehörde wurde Ende des vergangenen Jahres ebenfalls von einem Richtersenat abgelehnt.

Andere Ermittlungen gegen Schwarz, unter anderem wegen Untreue, waren bereits 2020 eingestellt worden. Im März 2021 wurde bekannt, dass der katholische Bischof deshalb nicht angeklagt wurde, weil die Oberstaatsanwaltschaft Wien sich bei der Einstellung der Ermittlungen auf das Konkordat berufen hatte und der Ansicht gewesen war, dass der interne Umgang mit kirchlichem Vermögen den Staat nichts angehe.

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