Der Countdown läuft: Bis 21. Mai, also in zweieinhalb Wochen, muss Österreich nach Brüssel die sogenannten „Beschleunigungsgebiete“ melden. Das sind jene Flächen, wo neue Ökostromanlagen wie Wind- oder Photovoltaikparks gebaut werden können.
So sieht es die Erneuerbaren-Richtlinie RED-III vor. Es gibt aber zur Stunde keinen Hinweis, dass Österreich die Frist einhält. Somit droht das nächste Vertragsverletzungsverfahren.
Säumig sind diesmal die Bundesländer, die für die Freigabe von Flächen zuständig sind. Dabei kommt die Frist mit 21. Mai nicht gerade überraschend: Die RED-III Vorgaben sind seit November 2023 bekannt und in Kraft; damit hatten die Bundesländer eigentlich mehr als genug Zeit, sich auf die Vorgaben vorzubereiten.
Viel mehr Ökostrom 2030
Worum geht es? Es ist (auch von dieser Regierung) unbestritten, dass die Nachfrage nach Strom in den kommenden Jahrzehnten wegen der Energiewende (weg von den fossilen Energien) massiv steigen wird. Die Wasserkraft hat kaum mehr Ausbaupotenzial, sehr wohl aber die Windkraft und die Photovoltaik (auf Hausdächern und in großen Freiflächen-Anlagen).
Damit der Ausbau dieser Energieerzeugung beschleunigt werden kann, müssen die dafür zuständigen Landesregierungen sagen, wo diese Anlagen gebaut werden dürfen. Genau das passiert bisher nicht – trotz EU-Vorgaben.
Die Ziele, die von der Regierung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030 erreicht werden müssen, sind im Nationalen Energie- und Klimaplan mit Brüssel vereinbart: So soll 2030 der Strom „bilanziell“ zu hundert Prozent aus emissionsfreien Anlagen kommen und der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch auf 60 Prozent steigen (2023 bei 40,8 Prozent).
Nach Brüssel übermittelt wurden deshalb diese Zielwerte:
Wasserkraft: Die Gesamtleistung soll von 42 Terawattstunden (2024) auf 47 TWh gering steigen.
Sonnenstrom: Von 6,3 TWh (2024) auf 19 TWh.
Windkraft: Neue Anlagen sollen die Gesamtleistung von 9,3 TWh (2024)auf ebenfalls 19 TWh erhöhen.
Das passt auch gut zum Ziel der neuen Bundesregierung, die sinkende Energiekosten als Priorität genannt hat. Denn die Alternative – Strom aus Erdgaskraftwerken – ist längst die teuerste Form der Stromproduktion.
Statt der notwendigen „Beschleunigungszonen“ hat Oberösterreich bisher nur „Ausschlusszonen“ definiert, also wo jedenfalls kein Windpark und keine großen PV-Anlagen gebaut werden dürfen. Das ist insofern skurril, als die EU den Begriff „Ausschlusszonen“ nicht kennt.
„Die Bundesländer schaffen es nicht einmal zu melden, was bereits zoniert wurde“, sagt die Geschäftsführerin des Dachverbandes Photovoltaik Austria, Vera Immitzer. „Die Landesregierungen pfeifen einfach auf die EU-Vorgaben“, sagt sie verärgert.
Ihr Groll gilt aber auch der Bundesregierung: „Über 20 Mal ist im Regierungsprogramm das Ziel ,leistbare Energie’ nachlesbar, das schnellstmöglich erreicht werden soll. Mit dem abrupten Ende der Mehrwertsteuer-Befreiung für private PV-Anlagen, neuen Abgaben für Stromerzeuger und kurzfristen Änderungen bei Förderungen wird nicht nur die Branche mit Füßen getreten. Der Ausbau der Erneuerbaren und damit der Garant für die Dämpfung des Strompreises und der Belastung von Wirtschaft und Bevölkerung wird ad acta gelegt, auch dem eigenen Regierungsprogramm wird damit widersprochen. Und das von einer wirtschaftsliberalen Regierung die gerade einmal zwei Monate im Amt ist. Von planbaren Rahmenbedingungen spreche ich gar nicht erst.“
Ursula Nährer, Rechtsexpertin bei den Branchenkollegen der IG Wind, wünscht sich, dass der Bund nun „mutig“ sein soll und das geplante EABG (Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz) mit einer „Kompetenzklausel“ und einer Verfassungsmehrheit versehen soll. Sprich: Darin regeln, dass der Bund sich die Kompetenzen der Länder bei der Ausweisung von Flächen einfach nimmt: „Die Bundesländer können dann noch immer entscheiden, auf welchen Flächen welche Anlagen gebaut werden.“
Immerhin: Das Wirtschaftsressort von Minister Wolfgang Hattmannsdorfer sagt zum KURIER: „Die Abstimmungen mit allen relevanten Stakeholdern und Bundesländern laufen vertraulich und auf Hochtouren. Wir sind zuversichtlich, dass der selbst gesetzte Zeitplan eingehalten werden kann und beide Gesetze – das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz und das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) – noch vor dem Sommer auf den Weg gebracht werden können.“
Ein Grund für die Verzögerung sei auch, dass Hattmannsdorfer die Energieagenden erst gesetzlich seit dem 1. April habe – und damit „zentrale Aufgaben, aber auch große zeitliche Herausforderungen übernommen“ habe: „Wir haben diese Verantwortung angenommen und arbeiten mit Hochdruck daran, die Energiewende pragmatisch, wirksam und im Sinne von Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz voranzubringen.“
(kurier.at, lin)
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Aktualisiert am 03.05.2025, 18:00
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