Zufallsgewinne: Welche Unternehmen von der Abschöpfung betroffen sein könnten

Zufallsgewinne: Welche Unternehmen von der Abschöpfung betroffen sein könnten
Konzerne, die mit fossiler Energie seit dem Ukraine-Krieg über Gebühr Gewinne erzielen, sollen laut Regierung zur Kasse gebeten werden.

Wenige Monate vor Beginn der Heizperiode und wenige Tage vor der Sondersitzung am Mittwoch, die die Opposition wegen der Teuerung initiiert hat, will die türkis-grüne Regierung nach den Stromkonzernen weitere Energiekonzerne in die Pflicht nehmen. 

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Nachdem die Koalition vor dem Sommer den sogenannten "Energiekrisenbeitrag" der Stromkonzerne erhöht hat, wollen ÖVP und Grüne nun auch Konzerne, die mit fossiler Energie Profite seit der Energiekrise (insbesondere bedingt durch Ukraine-Krieg seit 24.2.2022) machen, "zur Kasse bitten", wie es heißt.

"Lassen uns nicht papierln"

"Krisengewinne von Energiekonzernen" seien nicht akzeptabel, "während die Kundinnen und Kunden mit horrenden Rechnungen zugeschüttet werden", so ÖVP-Chef und Kanzler Karl Nehammer in einer gemeinsamen Aussendung mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Wochenende.

"Wir lassen uns nicht papierln'", so der Kanzler. Deshalb bitte man die Energiekonzerne nun "einmal mehr zur Kasse. Denn es darf nicht sein, dass Gewinne privatisiert sind, während Verluste verstaatlicht werden". 

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"Zufallsgewinne" gebe es vor allem "wegen Putins brutalem Angriffskrieg. Dass diese Kriegsdividende ungerecht ist, versteht jedes Kind und macht viele Menschen wütend", so Vizekanzler Kogler via Aussendung.

Der Argumentation folgend, sollen nun nach den Stromversorgern auch jene Unternehmen ihren Beitrag leisten, die mit fossiler Energie Geschäft machen. "Dabei gehen wir beim Steuersatz als auch beim Geltungszeitraum viel weiter als es uns die EU in ihrer Notverordnung vorschreibt", so Kogler. 

Lag der "Zufallsgewinn" 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn vergangener Jahre, wurde er abgeschöpft. Nun soll er bereits ab 10 Prozent abgeschöpft werden, geht es nach den Regierungsplänen.

Betroffen sind vom "Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger" (kurz: EKB-F) laut KURIER-Nachfrage beim Finanzministerium "im Inland ansässige Unternehmen und inländische Betriebsstätten von Unternehmen eines anderen Mitgliedstaates, die im Inland Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Art. 2 Z 17 EU-NotfallmaßnV im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ausüben und aus diesen Tätigkeiten mindestens 75% ihres Umsatzes erzielen".

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