Aus 2-G wurde 3-G: Was seit Samstag gilt und wo

Aus 2-G wurde 3-G: Was seit Samstag gilt und wo
Am Samstag wurde in Österreich weiter gelockert. Auch Ungeimpfte dürfen wieder in Restaurants, Kaffeehäuser und Hotels - außer in Wien.

Eine Woche nach dem Auslaufen der 2-G-Beschränkungen im Handel und bei körpernahen Dienstleistern wie etwa Friseuren gibt es auch in der Gastronomie, im Tourismus und vielen anderen Bereichen eine Lockerung: Wo bisher die 2-G-Regel gegolten hat, genügt seit Samstag 3-G. Auch Ungeimpfte dürfen dann mit einem aktuellen PCR- oder Antigen-Test Lokale besuchen oder im Hotel übernachten. Wien ist auch diesmal anders, hier bleibt Ungeimpften der Zugang zur Gastronomie weiter verwehrt.

Verordnung da

Die Verordnung für die seit Samstag, 19. Februar, geltenden Lockerungsschritte liegt seit letzter Woche vor. Die Lockerung auf 3-G überall dort, wo bisher 2-G vorgeschrieben war, betrifft auch etliche weitere Bereiche wie etwa Seilbahnen, Busreisen, Ausflugsschiffe, Sportstätten, Freizeiteinrichtungen wie Bäder und Zoos oder Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze wie Geburtstagsfeiern.

Heikle Bereiche brauchen weiter negativen PCR-Test

In sensiblen Bereichen, wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucher 2-G+ Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden.

Als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3-G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvarianten-Gebiete.

Ab dem kommenden Montag (21. Februar) fällt die Maskenpflicht am Sitzplatz in allen Schulen, in Volksschulen brauchen die Schüler am Platz schon seit 14. Februar keine Maske mehr.

Der nächste große Lockerungsschritt soll dann am 5. März folgen, dann sollen - außer in Wien - alle 2-G/3-G-Zutrittsbeschränkungen und die Sperrstunde fallen und die Nachtgastronomie darf wieder aufsperren. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dann nur mehr in Öffis und im Supermarkt, in Apotheken, Banken und Postämtern sowie in Altenheimen und Krankenhäusern.

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