"Ehrenrührig und kreditschädigend": Kickls Klage gegen Rosam ist da

Head of Freedom Party Kickl attends a news conference in Vienna
Der FPÖ-Chef klagte PR-Berater Wolfgang Rosam vor dem Handelsgericht. Er sieht in Verbreitung von Impf-Gerüchten ehrenrührige und kreditschädigende Aussagen.

FPÖ-Chef Herbert Kickl hat die von ihm gegen den PR-Berater und Falstaff-Herausgeber Wolfgang Rosam angekündigte Klage auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung beim Handelsgericht Wien eingebracht. Konkret geht es um Rosams Auftritt beim Sender oe24.at vom vergangenen Donnerstag, bei dem er in den Raum stellte, Kickl könnte entgegen seinen eigenen Angaben bereits gegen COVID-19 geimpft sein. Der Parteichef sieht darin ehrenrührige und kreditschädigende Aussagen.

In der Klage, die der APA vorliegt, werden Rosams Worte über Kickl zitiert: "Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage, ich sage es jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft, heimlich, ja, also wenn man das beweisen könnte, das wäre natürlich der Überhammer, dann hätten wir morgen einen Rücktritt", so der Herausgeber in der Sendung "FELLNER Live".

"Ehrenrührig und kreditschädigend"

Dem "Durchschnittseher" sei die Position Kickls hinsichtlich der Impfung bekannt - ebenso, dass der FPÖ-Chef wiederholt mitgeteilt habe, dass er nicht gegen COVID-19 geimpft ist, heißt es in der Klage. Rosams Äußerung, Kickl wäre heimlich geimpft, sei so auszulegen, dass der FPÖ-Chef "in der Öffentlichkeit, im Speziellen gegenüber seinen Wählern, und gegenüber Medien verschweige, dass er sich gegen COVID-19 habe impfen lassen". Problem sei nicht Rosams Vorwurf, der Kläger sei womöglich geimpft, sondern die damit "transportierte Tatsachenbehauptung des Beklagten, dass der Kläger Wähler und Öffentlichkeit in einer ganz wesentlichen Frage wissentlich belüge".

Rosams Aussagen über Kickl seien "massiv ehrenrührig und kreditschädigend". Als "PR-Profi" habe er genau gewusst, dass er Gerüchte - "noch dazu ohne jede Quelle" - verbreitet habe. "Dem Beklagten geht es darum, den Kläger als unglaubwürdig zu stigmatisieren." Rosam habe vorsätzlich Tatsachen verbreitet, "deren Unwahrheit er auch kannte bzw. kennen musste". Kickl begehrt daher einen Widerruf und dessen Veröffentlichung in der gleichen Form wie die inkriminierte Behauptung - nämlich in der Sendung "FELLNER Live!" sowohl im Internet als auch im TV.

"Schmarren hinausposaunt"

Kickl selbst untermauerte in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA seine bereits am Montag dargelegte Position. Er sei nicht geimpft, betonte er neuerlich. "Aber um meinen Impfstatus per se geht es dem ÖVP-nahen Berater Rosam ja gar nicht. Nicht die Frage, ob jemand geimpft ist oder nicht, ist die Ehrenbeleidung und Kreditschädigung, sondern der Vorwurf, ich würde 'Wasser predigen und Wein trinken'". "Er hat diesen Schmarren hinausposaunt, um offensichtlich meinen Ruf zu schädigen. Ich wünsche ihm viel Spaß dabei, mit einem Gerücht, das von vorn bis hinten erlogen ist, den Wahrheitsbeweis anzutreten."

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