Nach dem Berlin-Attentat sucht die Politik nach Antworten
Der Tiergarten in Berlin war am Montag ein Ort der Trauer: Hier fuhr am Samstag ein Auto in eine Menschenmenge.
„Wir lassen uns nicht spalten“, steht auf einem Plakat, das an einem Baum lehnt. Daneben liegen Blumen und Kerzen, mehrere Regenbogen-Flaggen wehen im Wind. Immer wieder bleiben Menschen davor stehen, halten kurz inne. Der Schock über die Tat, die sich hier, im Tiergarten im Herzen Berlins, ereignet hat, sitzt an diesem Montag noch tief.
Zwei Tage zuvor, am Samstagabend, ist am Rande der Christopher-Street-Day-Parade in der deutschen Hauptstadt ein mutmaßlich islamistisch motivierter Anschlag verübt worden: Ein Auto fuhr gegen 22 Uhr in eine Menschenmenge. Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Tatverdächtige Abdul B. (ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln) floh, nachdem der Wagen gegen einen Baum geprallt war und er mit einer Machete weitere Menschen verletzt hatte. Am Sonntagabend wurde er bei einem Polizeieinsatz erschossen.
Debatte hat begonnen
Die Aufarbeitung der Tat, die ganz Deutschland und darüber hinaus erschüttert hat, läuft noch. Doch längst hat der Fall auch eine politische Debatte ausgelöst. Denn: B. war polizeibekannt und bereits zweimal verurteilt worden, zuletzt im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe wegen seiner Versuche, sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Das Gericht ordnete jedoch eine sogenannte Vorbewährung an, eine Besonderheit des Jugendstrafrechts. Als Auflage sollte er an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.
Der Terrorismusexperte Rolf Tophoven nennt diese Entscheidung der Justizbehörden einen „tödlichen Fehler“. „Dieser spezielle Angriff wäre zu vermeiden gewesen“, sagte der Direktor des Instituts für Krisenprävention in Essen am Montag zur Nachrichtenagentur AFP.
Politisch rückt vor allem die Einstufung des mutmaßlichen Täters als „Gefährder“ in den Fokus. Dabei handelt es sich um eine polizeiinterne Klassifizierung. Johannes Winkel, Chef der Jungen Union, fordert nun, solche Gefährder nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. „Die dafür notwendige Reifeverzögerung darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben“, sagte er zum Magazin Stern. Das Jugendstrafrecht gilt eigentlich bis 17 Jahre, kann unter bestimmten Bedingungen aber auch für Heranwachsende bis 20 Jahren angewendet werden – das war bei B. der Fall.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert zusätzlich, das Staatsbürgerschaftsrecht zur Debatte zu stellen: Wer als Gefährder eingestuft sei, könne nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften besitzen. Zudem müsse man prüfen, ob Personen mit entsprechendem Hintergrund der Führerschein entzogen werden könne.
„Noch zu früh“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigt sich zwar grundsätzlich offen, Maßnahmen zu prüfen. Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen aus dem Anschlag gezogen werden sollten, sei es jedoch „noch zu früh“, sagte er auf einer Pressekonferenz. Auch aus dem Büro von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hieß es, eine abschließende Bewertung des Handlungsbedarfs sei aktuell noch nicht möglich.
Scharfe Worte kamen indes bereits von der AfD. Berlin-Chefin Kristin Brinker machte in einem Beitrag auf der Plattform X „die katastrophale Migrationspolitik der vergangenen Jahre“ für die Tat verantwortlich. Der „bisherige politische Kuschelkurs gegenüber gewaltbereiten Islamisten“ müsse „sofort ein Ende haben“.
Trauernde beim Brandenburger Tor am Montag.
AfD wird „Nutzen ziehen“
Beobachter gehen davon aus, dass die AfD politisch von dem Anschlag profitieren kann. „Die AfD hat Migration und innere Sicherheit zu einem ihrer Hauptthemen gemacht“, sagt Guido Friebel, Professor und Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, zum Spiegel. „Sie wird aus diesem Anschlag politischen Nutzen ziehen.“
Das legt auch eine Studie nahe, die 2025 unter Beteiligung Friebels veröffentlicht wurde und der Frage nachgeht, ob Terroranschläge das Wahlverhalten beeinflussen. Dafür wurde der Zeitraum zwischen 2010 und 2016 analysiert. Das Ergebnis ist deutlich: In Gemeinden, in denen Attentate erfolgreich verübt werden, steigt der AfD-Stimmenanteil bei Landtagswahlen um rund 6 Prozentpunkte – obwohl etwa 75 Prozent der untersuchten Anschläge von Rechtsextremen verübt wurden und sich meist gegen Ausländer richteten.
Die Tat könnte damit auch Auswirkungen auf bevorstehende Urnengänge haben: Im September wird in Berlin das Abgeordnetenhaus neugewählt, in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern der Landtag. In Umfragen liegt die AfD in Mecklenburg-Vorpommern bei 36 Prozent. In Sachsen-Anhalt könnte sie sogar 41 Prozent erreichen und damit die regierende CDU (24 Prozent) weit hinter sich lassen. Sollten SPD, Grüne, FDP und BSW an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, könnte die AfD sogar alleine regieren – erstmals in ihrer Geschichte.
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