„Demokratieschädlich“: Evangelische Synode geht auf Distanz zur Regierung

Peter Krömer, Präsident der Synode
Evangelische Kirche prüft rechtliche Schritte gegen Feiertagsregel und ermöglicht Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst.

Die Evangelische Kirche prüft rechtliche Schritte gegen die Feiertagsregel und ermöglicht die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst. „An der Basis kocht es“, sagt Peter Krömer zum KURIER. Krömer ist Präsident der Synode der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich. Am Samstag traf sich das „Kirchenparlament“ in Wien zu einer Sondersitzung. Und bei dieser wurde eine ganze Reihe an Beschlüssen gefasst, die der Bundesregierung so gar nicht zupasskommen.

So widerspricht die Synode der Darstellung, man begrüße die nun getroffenen Regelung zum Karfreitag. „Entgegen den Behauptungen in der Öffentlichkeit liegt keine Zustimmung der Kirche – auch nicht des Bischofs – zur Regelung der Bundesregierung vor“, sagt Krömer.

Richtiggehend empört geben sich er und das Kirchenparlament darüber, dass die evangelische Kirche de facto als vernachlässigbare Minderheit dargestellt wurde. „Wenn der zuständige Minister und der Bundeskanzler öffentlich erklären, dass die Regelung für 96 Prozent der Bevölkerung keine Verschlechterungen bringt, so wirft das ein bezeichnendes Licht darauf, wie man mit religiösen Minderheiten derzeit umgeht“, sagt Krömer.

Die Tatsache, dass man als Kirche bei einer so zentralen Frage wie der Abschaffung des Karfreitags weitgehend negiert werde, sei „insgesamt demokratieschädlich“.

Die Konsequenz: Die evangelische Kirche prüft, wie sie rechtlich gegen die neue Karfreitagsregelung vorgehen kann.

Inhaltlich bleibt man dabei: Der Karfreitag müsse als gesetzlicher Feiertag für alle ermöglicht werden. Sei dies nicht möglich, müssten Evangelische einen zusätzlichen persönlichen Feiertag zugesprochen bekommen.

Öffentliche Segnung

Samstagabend tat die Synode dann noch einen „wesentlichen Schritt in Richtung einer Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren“, wie Bischof Michael Bünker am Abend erklärte.

Mit einer Mehrheit von 45 zu 18 Stimmen wurde beschlossen, gleichgeschlechtlichen Paaren die Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst zu ermöglichen.

Voraussetzung dafür ist eine standesamtliche Ehe. Die Evangelische Kirche versteht diese Verbindung als „eheanalog“.

„Ich bin zufrieden mit diesem Beschluss“, sagte Bünker. Der Kompromiss verdiene großen Respekt. „Dass viele mitgestimmt haben, die ursprünglich skeptisch waren – sonst hätten wir nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht – zeigt, dass der Diskussionsprozess gut verlaufen ist. Ich bin stolz auf diese Kirche.“

Warum eigentlich, Herr Müller-Marienburg

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