Das Wissenschaftsministerium hat seinen Plan, wie die teil-autonomen Unis vorgehen sollen, an die Rektoren versendet – wesentlich dabei ist der Hinweis auf die Eigenverantwortung: "Die Universitäts- und Hochschulleitungen haben es selbst in der Hand, ob und in welchen Bereichen an ihrer Universität bzw. Hochschule die 1-G-, 2-G- oder die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zur Anwendung kommen soll", heißt es im aktuellen Folder, den das "Wissensministerium", wie es offiziell auch heißt, gestern an die Unis verschickt hat.
In dem Folder findet sich der "5-Punkte-Fahrplan für den sicheren Studienbeginn":
Der erste Punkt ist ein dringender Appell an Studenten und Lehrpersonal, sich impfen zu lassen. "Die Impfung ist und bleibt das einzige Mittel gegen Corona", heißt es. Punkt zwei beschreibt, dass es den grundsätzlichen Plan gibt, die "Türen offen zu halten", Lehre und Forschung sollen in "größtmöglicher Präsenz" stattfinden.
Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass im "Bedarfsfall weitergehende, jedoch zeitlich und örtlich begrenzte Maßnahmen" gesetzt werden, wenn es der Gesundheitsschutz erfordert. Punkt drei sagt, dass über die Regeln vor Ort eben die Uni-Leitung entscheiden muss. Dann geht es analog darum, dass das Ministerium "keine kleinteiligen Vorgaben" machen möchte, wie der Alltag organisiert werden soll. Zuletzt noch die Bitte an die Uni-Rektoren, alle Maßnahmen zeitgerecht den Mitarbeitern und Studenten zu kommunizieren.
Kommentare