Das Ende des gelben Hefts: Der Eltern-Kind-Pass wird digital

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Parlament verabschiedet Digitalisierungspaket, mit dem die Versorgung effizienter werden soll.

Es sind ernüchternde Eckdaten, mit denen Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) zu Beginn der letzten Plenarwoche 2025 aufwartet: „Im Gesundheitssystem sind manche Dinge dramatischer, als wir es uns beim Start dieser Regierung gedacht haben: Die Zwei-Klassen-Medizin verfestigt sich“, lautet ihr Befund.

Das lasse sich auch an Zahlen ablesen: So seien die privaten Gesundheitsausgaben mittlerweile auf 11,2 Milliarden Euro gestiegen. 59 Prozent der Hausärzte seien keine Kassenärzte mehr, 68 Prozent aller Gynäkologen seien Wahlärzte. „Diese Entwicklung gefährdet die soziale Gerechtigkeit.“

Gefragt sind also umfassende Reformen: Während bei den Bund-Länder-Verhandlungen zur Steigerung der Effizienz im Gesundheitssystem Ergebnisse noch ausstehen (siehe oben), ist man zumindest in einem Teilbereich schon etwas weiter. Diese Woche sollen im Parlament drei Maßnahmen beschlossen werden, die die viel beschworene Digitalisierung im Gesundheitssystem vorantreiben sollen. Auch hier lautet das Ziel: Weniger Kosten, mehr Effizienz – und umfassendere Daten zur besseren Planung der Gesundheitsversorgung.

  • Diagnosecodierung: Was in den Spitälern längst schon Usus ist, wird ab Juli auch im niedergelassenen Bereich verpflichtend: Der Vermerk der Diagnose des Patienten auf Basis der international gebräuchlichen ICD-10-Codierung. Damit soll der Info-Austausch zwischen den verschiedenen behandelnden Stellen verbessert, letztlich aber auch die Versorgungsplanung verbessert werden. Denn bis dato gibt es abseits von Schätzungen keine Zahlen, wie viele Menschen in Österreich an chronischen Erkrankungen wie etwa Diabetes leiden. Mit der Codierung soll das anders werden. Mit ihr wird auch die regionale Häufung bestimmter Erkrankungen ersichtlich, womit die Gesundheitspolitik entsprechende Versorgungsangebote ausbauen kann. Datenschutz-Bedenken weist man im Gesundheitsministerium zurück, so würden alle personenbezogenen Daten vor der Auswertung pseudonymisiert. Aus Rücksicht auf die Ärztekammer sind Wahlärzte mit weniger als 300 verschiedenen Patienten pro Jahr ausgenommen.
  • Eltern-Kind-Pass: Digitalisiert wird auch der Eltern-Kind-Pass, womit das gelbe Papierheft nach Jahrzehnten ausgedient hat. Auch hier steht neben der höheren Benutzerfreundlichkeit auch die bessere Auswertbarkeit der Daten im Vordergrund. So soll es künftig leichter werden zu evaluieren, was bestimmte Angebote im Rahmen des Eltern-Kind-Passes in der Praxis tatsächlich bringen, heißt es. Der elektronische Pass steht in vier Fremdsprachen zur Verfügung: Englisch, Französisch, Türkisch und Bosnisch-Serbokroatisch. Ab 1. Oktober 2026 werden alle neu registrierten Schwangerschaften in den elektronischen Pass eingetragen. Wer unbedingt möchte, kann ihn parallel dazu auch ausdrucken.
  • ELGA: Als die Elektronische Gesundheitsakte Ende 2015 startete, wurde vereinbart, dass alle eingespeisten Daten nach zehn Jahren gelöscht werden müssen. Das heißt: Die ersten Informationen müssten bereits in den nächsten Tagen gelöscht werden. Damit gehen jedoch laut Ministerium wichtige Daten für die Behandlung langwieriger, chronischer Erkrankungen verloren, heißt es aus dem Ministerium. Jetzt wird die Frist auf 30 Jahre verlängert. Die bestehenden Datenschutz-Regelungen für ELGA bleiben unverändert, wird versichert.

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