Corona: Gutachten spricht für Maskenpflicht im Supermarkt
Im Supermarkt, bei der Post und in der Bank herrscht seit eineinhalb Wochen wieder Maskenpflicht. In anderen Geschäften nicht. Diese Differenzierung wurde nun am Verfassungsgerichtshof angefochten.
Juristen kritisierten jüngst, dass es eine gute Begründung braucht, damit die Verordnung nicht (wie jene zu den Ausgangsverboten) gekippt wird. Das Gesundheitsministerium beruft sich auf ein Gutachten von Herwig Kollaritsch, Facharzt für Prophylaxe und Tropenmedizin.
Laut dem Sachverständigen steht „zweifelsfrei fest“, dass dem Mund-Nasen-Schutz bei der Prävention eine entscheidende Bedeutung zukomme. Die Infektionsgefahr sei oft kaum sichtbar: Viele Menschen sind infiziert, merken es aber nicht, weil sie keine oder kaum Symptome haben. So genannte "Superspreader" dürften für über 80 Prozent aller Infektionen verantwortlich sein. Besonders in den jüngeren Altersgruppen steigen aktuell die Infektionszahlen - auch sie spüren die Infektion oft kaum.
Supermärkte als "unvermeidbares Muss"
Deshalb gelte es, besonders vulnerable Personen zu schützen – mit einer Maskenpflicht in Bereichen, „deren Besuch auch für Risikopersonen ein nahezu unvermeidbares Muss darstellt“. Dazu gehört eben der Lebensmittelhandel, aber auch Orte, an denen Risikopersonen ihren Lebensmittelpunkt haben - etwa Pflegeheime oder andere Gesundheitseinrichtungen.
In anderen Bereichen (Kleidung, Bücher etc.) brauche es die Maske „nicht unbedingt“. Risikopersonen könnten auf den Online-Handel ausweichen.
Unschärfe liegt "in der Natur der Sache"
Es liege „in der Natur der Sache“, so Kollaritsch, dass eine gesetzliche Trennung der Bereiche „immer eine gewisse Unschärfe in sich tragen wird“.
Durch ständige Analysen der Herkunft neuer Infektionen werde es aber nach und nach möglich sein, einzelne Bereiche hinsichtlich ihres Risikos genauer zu bewerten und Grundlagen für Gesetze zu liefern, stellt der Sachverständige in Aussicht.
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