Causa Pilnacek: Oberbehörde hat keine Zweifel an Unbefangenheit der WKStA

Causa Pilnacek: Oberbehörde hat keine Zweifel an Unbefangenheit der WKStA
In einem Gutachten waren Bedenken geäußert worden, weil Pilnacek mit der Behörde jahrelang zerstritten war.

In einem Gutachten aus Anwaltskreisen, das dem KURIER zugespielt wurde, wird in Zweifel gezogen, ob die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa rund um den verstorbenen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek unbefangen ermittelt. Das Gutachten könnte im U-Ausschuss zu „ÖVP-Machtmissbrauch“, den die FPÖ verlangt hat, eine Rolle spielen.

Darin werden die jahrelangen – auch öffentlich ausgetragenen – Streitigkeiten zwischen der Behörde und Pilnacek thematisiert. Die WKStA habe in den Aufsichtsmaßnahmen des Sektionschefs „politisch motivierte Repression“ gesehen, heißt es in dem Papier. Sie habe eine „vorgefasste Meinung“ zum Ausgang des Strafverfahrens.

Der Vorwurf wiegt schwer: Wenn eine Befangenheit vorliegt, müsste die WKStA diese selbst anmelden. Tut sie das nicht, könnte sie Amtsmissbrauch begehen.

Entsprechend deutlich reagiert am Dienstag die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die die Fach- und Dienstaufsicht über die WKStA innehat. „Aus unserer Sicht gibt es keine Anhaltspunkte dafür, die Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen“,  heißt es gegenüber dem KURIER.

Wenn es von anderer Stelle Zweifel gebe, dann schaue man sich die Argumente gerne an. „Das Papier liegt uns aber nicht vor, daher können wir uns nicht damit auseinandersetzen.“

Laufende Ermittlungen

Die WKStA ermittelt gegen unbekannte Täter, weil Pilnacek auf einer heimlichen Tonaufnahme erzählte, dass Personen aus der ÖVP von ihm verlangt hätten, bei Strafverfahren zu intervenieren. Zudem wird wegen Falschaussage gegen zwei Frauen ermittelt, bei denen Pilnacek zeitweilig gewohnt haben soll. 

Pilnaceks privater Laptop liegt seit April 2024 bei IT-Experten des Justizministeriums, die Daten werden von der WKStA ausgewertet.

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