BVT-Reform: Vertrauenswürdigkeit der Bediensteten wird überprüft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien III.
Die Oppositionsparteien sind grundsätzlich einverstanden, wollen aber eine Verordnungsermächtigung durch den Hauptausschuss.

Der Nationalrat beschließt heute als erste Etappe der BVT-Reform eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung für mit dem Staatsschutz betraute Bedienstete. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sah darin einen ersten Schritt, den Verfassungsschutz "noch stärker und effizienter" zu machen. Die Opposition zeigte sich grundsätzlich einverstanden, regte aber eine Verordnungsermächtigung durch den Hauptausschuss an.

Und zwar soll der Verordnungsinhalt, nach welchen Kriterien die Bewerber ausgewählt werden, einmalig im Hauptausschuss diskutiert werden, so das gemeinsame Ansinnen von SPÖ, FPÖ und NEOS. Die drei Oppositionsparteien brachten gemeinsam einen entsprechenden Abänderungsantrag ein und machten ihre Zustimmung vorerst davon abhängig.

Die Rechtsgrundlage für die Vertrauenswürdigkeitsprüfung wird im Polizeilichen Staatsschutzgesetz geschaffen. Im Gegensatz zur bereits obligaten Sicherheitsüberprüfung handelt es sich dabei um einen weiter reichenden Eingriff in die Privatsphäre der Bediensteten. Etwa beinhaltet sie die Erhebung relevanter personenbezogener Daten, inklusive Informationen zu Eltern, Ehepartnern und im Haushalt lebenden erwachsenen Personen. Zudem wird das Bundesamt ermächtigt, Auskünfte von Gebietskörperschaften oder ausländischen Sicherheitsbehörden zu verlangen.

Man könne dem Ansinnen grundsätzlich etwas abgewinnen, so SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner, allerdings sei die Umsetzung das Problem. Ein Schwachpunkt etwa sei, dass nicht geregelt ist, welche Möglichkeiten ein Mitarbeiter habe, wenn seine Prüfung negativ ausfalle. Zudem verwies Einwallner auf den gemeinsam mit FPÖ und NEOS eingebrachten Abänderungsantrag: "Ich weiß nicht, warum sie die Transparenz so scheuen."

Ähnlich die FPÖ: Grundsätzlich finden die Freiheitlichen den Entwurf "gut". Weil es sich aber um einen "sensiblen Eingriff in Grundrechte" handle, brauche es eine Verordnungsermächtigung im Hauptausschuss. "Da fällt ihnen kein Zacken aus der Krone", meinte der freiheitliche Mandatar Hannes Amesbauer: "Stimmen sie dem Abänderungsantrag zu, dann könnten wir einen einstimmigen Beschluss haben." Für die NEOS warb Stephanie Krisper für den Abänderungsantrag. Die Einbindung des Hauptausschusses wäre wichtig, weil auch die Zurücknahme und Änderung dann durch den Hauptausschuss passieren müsste. Unser Anliegen wäre sehr leicht zu akzeptieren so Krisper, die eine mögliche Verzögerung durch den Bundesrat ins Fenster stellte.

Indes betonte Nehammer, dass man "intensiv" daran arbeite, das Vertrauen in das BVT wieder herzustellen und warb dafür, "diesen Weg gemeinsam fortzusetzen". Aus seiner Sicht ist es nicht notwendig, die Verordnung in den Hauptausschuss zu bringen, denn die Transparenz sei ohnedies durch die Veröffentlichung der Verordnung gegeben. Schützenhilfe bekam er diesbezüglich vom grünen Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr: "Die Verordnung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, jeder kann nachsehen, nach welchen Kriterien das Personal rekrutiert wird."

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