BVT-Affäre: Höchstgericht gesteht Parlament mehr Akten zu

Weniger Information für "kritische Medien"
Innenminister Kickl erhält Rüffel vom Verfassungsgerichtshof. Auch Ministeriumsmitarbeiter als heimliche Kiebitze vom U-Ausschuss ausgeschlossen.

„Mitarbeiter von Ministerien oder Behörden, Vertreter politischer Parteien oder Interessensvertretungen sind grundsätzlich vom Zutritt zum Medienraum ausgeschlossen“, wurde für den heute fortgesetzten Untersuchungsausschuss des BVT von der Parlamentsdirektion klar gestellt.

Wie berichtet, hatten sich zu Beginn drei Mitarbeiter des Innenministeriums unter die Journalisten gemischt, bei einem vierten soll es beim Versuch geblieben sein.

BVT-Affäre: Höchstgericht gesteht Parlament mehr Akten zu

Am Montag gab es auch einen Sieg der Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof(VfGH). So muss nun etwa der sogenannte „BVT-Kabinettsakt“ aus dem Ministerbüro Herbert Kickls zur Verfügung gestellt werden. Gefunden wurde dieser durch Recherchen der Neos-Abgeordneten Stephanie Krisper.

Schon eine „abstrakte Relevanz“ reiche aus, damit Dokumente an den Ausschuss geliefert werden müssen, heißt es in dem Entscheid. Krisper meint, dass hier "Zeit und Ressourcen verschwendet wurden, den hätte man früher vorlegen können."

„Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Akten und Unterlagen der Erfüllung des dem U-Ausschuss (...) übertragenen Kontrollauftrages dienen könnten“, heißt es in der 34 Seiten starken VfGH-Entscheidung. Demnach sei das Innenministerium verpflichtet, „alle seine zum Stichtag 24. April vorhandenen Akten zum Untersuchungsgegenstand dem BVT-U-Ausschusses vorzulegen“.

BVT-Affäre: Höchstgericht gesteht Parlament mehr Akten zu

Peter Pilz macht bei Befragungen im U-Ausschuss keine Kompromisse

Das BMI nahm den Rüffel „zur Kenntnis“. Es werde die entsprechenden Akten liefern, hieß es in einer Aussendung. „Wir werden jetzt erstmals erfahren, was Kickl, (Generalsekretär) Goldgruber und (Kabinettsmitarbeiter) Lett getan haben“, frohlockte Listenführer Peter Pilz.

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer wies darauf hin, dass der U-Ausschuss bisher über keine Akten, die den Einsatz der EGS (Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) betreffen, verfüge. Sie führte die Durchsuchung im BVT am 28. Februar durch.

Raubeine bei Razzia

Dabei ist diese das Hauptthema der nächsten zwei Tage U-Ausschuss. Viele Polizisten beschreiben die EGS so: „Die EGS ist jene Einheit, der man sagt: Hinter dieser Mauer ist ein Drogendealer. Dann gehen sie mit dem Kopf durch die Wand und nehmen ihn fest.“ Das sei oft erfolgreich.

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Krisper fand die fehlenden Akten

Polizeiinsider glauben, dass die Gruppe für diesen Einsatz im BVT „missbraucht“ worden sei. Rund um die Razzia gibt es zahlreiche Ungereimtheiten: Am Vortag (15 Uhr) wurde von der Justiz protokolliert, dass EGS-Chef Wolfgang Preiszler angeblich genaue Angaben über die Büros im BVT machte. Bei einer Besprechung um 18 Uhr soll die Razzia dann mit Google-Maps geplant worden sein. „Ohne BVT-Portier hätten wir die Razzia nicht durchführen können“, sagte ein EGS-Mann zum KURIER. Diese Aussage halten BVT-Beamte für eine „reine Schutzbehauptung“.

Auf kurier.at wird wieder live über Tag 3 und 4 im Untersuchungsausschuss berichtet.

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