Pilz: "Knebelungsversuch" Kickls in erster Instanz gescheitert

Pilz: "Knebelungsversuch" Kickls in erster Instanz gescheitert
Österreichs Innenminister hatte den Abgeordneten der Liste Jetzt geklagt. Pilz: "Für mich ist das ein sehr schöner Tag."

Das Handelsgericht Wien hat eine Unterlassungsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen Peter Pilz abgewiesen. Das bestätigte der Anwalt Kickls, Niki Haas, am Freitag und kündigte zugleich Berufung an. Der Abgeordnete der Liste Jetzt (früher Pilz) hatte behauptet, Kickl habe eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) angeordnet.

Das Urteil zeige, dass der "Knebelungsversuch des Innenministers" in erster Instanz gescheitert ist, sagte Pilz gewohnt provokant in einer Pressekonferenz Freitagvormittag. "Für mich ist das ein sehr schöner Tag und für den Innenminister weniger," sagte der Abgeordnete.

Pilz: Rechtsstaat ist ein "starker Verbündeter"

Der Abgeordnete setzte einen Seitenhieb auf Kickl und seine umstrittenen Äußerungen zum Rechtsstaat: „Ich fühle mich im Rechtsstaat sicher. Ich bin froh, dass Österreich die Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat.“ Pilz wiederholte außerdem seine Äußerungen, die in einem weiteren Prozess zur Debatte stehen. Kickl sei demnach die größte Gefahr für die österreichische Sicherheit und „inzwischen auch für den Rechtsstaat.“

Pilz vs. Kickl

Pilz zeigte sich sicher: „Wir werden ihm alles, was wir können, entgegensetzen. Wir haben im österreichischem Rechtsstaat einen starken Verbündeten.“

Verfahren wegen zwei Aussagen von Pilz

Gegenstand der Klage waren zwei Aussagen Pilz' in einer Pressekonferenz im August 2018. Einerseits ging es um die Behauptung, Kickl habe "als Innenminister eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen lassen", andererseits die Behauptung, Kickl bleibe im Amt, "weil sich in der Freiheitlichen Partei jeder auf seinem Sessel angeschraubt hat. Gestern auf der Oppositionsbank, heute auf der Regierungsbank, morgen wahrscheinlich schon wieder auf der Anklagebank."

Pilz zitierte Begründung des Richters

Besonders erfreut zeigte sich Pilz über die Begründung des Richters. Dieser habe in seinem Urteil festgehalten, dass es die "Kernaufgabe eines Oppositionspolitikers" sei, Missstände "mit scharfen Worten" öffentlich zu kritisieren. "Es ist für eine demokratische Gesellschaft von erheblicher Bedeutung", an Politikern "auch in schärferer Form Kritik üben zu dürfen", heißt es in dem Urteil. Das bedeute, "dass ich das nicht nur sagen darf, es ist meine Aufgabe, derartiges öffentlich zu sagen. Das ist meine Kernaufgabe", so Pilz.

Der Richter geht in seiner Urteilsbegründung tatsächlich relativ weit und hält zur umstrittenen Hausdurchsuchung im BVT folgendes fest: "Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potenziell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden. Es ist daher geradezu Aufgabe der Opposition, allfällige Defizite bei Beantragung und Durchführung mit - auch scharfen - öffentlichen Wortmeldungen zu kritisieren. Die Aussagen des Beklagten erweisen sich daher geradezu als im Kernbereich dessen gelegen, was von einem (Oppositions-)Politiker in einer demokratischen Gesellschaft zu erwarten ist, und sind daher jedenfalls im Rahmen der politischen Auseinandersetzung durch Art 10 EMRK gerechtfertigt."

FPÖ für Pilz ein "Rammbock" für Kurz

Der Richter berufe sich auch auf die Menschenrechtskonvention, "im Urteil ist damit alles drinnen, was den Minister stört: Rechtsstaat, Gesetze, Rechte und Pflichten der parlamentarischen Opposition und Menschenrechte", sagte Pilz und legte noch eines drauf: "Die FPÖ ist eine Partei von Verfassungsfeinden." Er nahm aber auch die ÖVP in die Pflicht. Die FPÖ sei eigentlich nur der "Rammbock" für ÖVP-Chef und Kanzler Sebastian Kurz, der eine "Orbanisierung Österreichs" anstrebe. Das sei eigentlich die viel größere Gefahr, so Pilz.

Anders steht es in einem weiteren Verfahren, das der Innenminister gegen die Liste Jetzt selbst angestrengt hat. Pilz hatte behauptet, Kickl sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Diese Causa wird am 1. April weiter verhandelt.

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