Schlammschlacht zwischen WKStA und Grassers Verteidigung
„So wahr mir Gott helfe“: Zum Start des Buwog-Prozesses ins neue Jahr wurden die Geschworenen erneut vereidigt, ihren Auftrag zur Urteilsfindung zu erfüllen. Nicht, dass ein Urteil und damit das Ende des Verfahrens kurz bevorstünden. Im Gegenteil. Der Monsterprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, den Lobbyisten Walter Meischberger, den PR-Berater Peter Hochegger und andere läuft bereits seit Dezember 2017 und ein Ende ist noch nicht absehbar.
In den vergangenen Monaten war am Wiener Straflandesgericht die Causa Telekom das Haupttehma im größten Korruptionsprozess des Landes. Es folgte eine lange Winterpause, vor der Richterin Marion Hohenecker noch mitteilte, auch die Betrugsvorwürfe gegen Meischberger rund um den Verkauf seiner Villa mitverhandeln zu wollen.
Räumung um Jahre verspätet
Dabei geht es um eine - im Vergleich zum Buwog- und Terminal-Tower-Verfahren - leicht zu erklärende Angelegenheit: Nach seiner Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verkaufte Meischberger sein Anwesen in Wien-Döbling, um seine Schulden zu bezahlen. Daraus entstand - laut Anklage - die Verpflichtung, das Objekt bis spätestens 31. August 2012 zu räumen. Dem kam Meischberger aber nicht nach.
Der Vorwurf lautet nun, er habe dem Bezirksgericht Döbling falsche Angaben zu der Vereinbarung mit dem Käufer gemacht, woraufhin das Gericht die bereits bewilligte Räumungsexekution mehrfach verschoben hat. Die Räumung fand schließlich erst am 22. Juni 2015 statt. Meischberger weist alle Vorwürfe zurück.
Bevor sich das Gericht dieser Causa widmen kann, mussten die Verfahrensbeteiligten am letzten Verhandlungstag des Vorjahres einige Protokollberichtigungen vornehmen. Geplant war, damit auch am heutigen 72. Verhandlungstag fortzufahren.
Fortsetzung des BUWOG-Prozesses
Doch bereits in der Früh ließ Grassers Anwalt Norbert Wess mit einem Antrag aufhorchen. Er beschuldigte die Staatsanwaltschaft, monatelang ein „Schattenverfahren“ geführt zu haben, also in einem bereits laufenden Verfahren noch weiter ermittelt zu haben. Zur Erklärung: Wird Anklage eingebracht, müssen die Ermittlungen abgeschlossen sein. Da die Staatsanwälte Denk und Marchart aber trotzdem weiter Zeugen befragt hätten, besteht in Wess' Augen der Verdacht des Amtsmissbrauchs.
Die Staatsanwälte wiesen diese Vorwürfe zurück. Das noch laufende Ermittlungsverfahren habe nichts mit der Verhandlung zu tun, erklärte Marchart. Er wolle das Ganze an die Oberstaatsanwaltschaft zur Prüfung weiterleiten. Diese werde auch gleich eine "allfällige Verleumdung" durch die hier aufgestellten "Behauptungen" der Grasser-Verteidiger prüfen, "die schlicht und ergreifend den Tatsachen widersprechen", sagte er.
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