Buwog-Prozess: Aufdecker-Journalist will Quellen nicht nennen

GRASSER PROZESS: WESS / GRASSER
Der Journalist berief sich wiederholt auf sein Aussageverweigerungsrecht auf Basis des Redaktionsgeheimnisses.

Am 151. Tag im Grasser-Prozess ist heute jener Journalist als Zeuge geladen, der mit seinen Berichten zur Aufdeckung der Buwog-Affäre beitrug. In der Zeugenbefragung im Wiener Straflandesgericht gab der ehemalige Format-Redakteur und Buchautor Ashwien Sankholkar unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis seine Quellen nicht preis, von denen er seine Informationen bezog.

Sankholkar hatte im Nachrichtenmagazin Format am 18. September 2009 einen Artikel mit dem Titel "Die Buwog-Bombe" verfasst. Darin schrieb er, dass aus einer Aussage im Immofinanz-Verfahren hervorgehe, dass bei der Buwog-Privatisierung eine Millionenprovision gezahlt wurde. "Der BUWOG-Deal war eine Goldgrube für die Freunde von Karl-Heinz Grasser. Provisionen wurden heimlich über Briefkastenfirmen in Zypern verteilt. Beim Lobbyisten Peter Hochegger landeten so mehr als zehn Millionen Euro."

Der nunmehrige Reporter bei Dossier schilderte heute zu Beginn der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker, wie er überhaupt auf die Spur der Buwog gekommen war. Bei Fragen nach seinen Recherchen verwies er mehrmals auf das Redaktionsgeheimnis, wonach er Quellen seiner Artikel nicht nennen müsse. Dies sorgte für Unmut beim Zweitangeklagten Walter Meischberger sowie beim Anwalt des Erstangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter. Die Richterin stellte daraufhin klar, dass der Quellenschutz laut Mediengesetz gelte, "darüber brauchen wir nicht diskutieren".

Sankholkar schilderte, dass schon lange vor dem Verkauf der Bundeswohnungen viel in den Medien stand und er im Zuge von Recherchen Informationen rund um die Privatisierung bekam. Von wem? "Redaktionsgeheimnis", so der Journalist. Nach dem Verkauf der Wohnungen sei der Deal vom Rechnungshof geprüft worden, er habe dann den umfangreichen Rechnungshofbericht gelesen und realisiert, dass die Gerüchte über ein sehr knappes Bieterrennen stimmten. Zur Erinnerung: Die Wohnungen gingen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, die unterlegene CA Immo hatte 960 Mio. geboten. Im "Format"-Artikel vom September 2009 sei Meischberger noch kein Thema gewesen, erklärte er. Über den - nun mitangeklagten - Makler Ernst Plech hatte er in dem Artikel schon berichtet.

Nach der Befragung durch die Richterin war Ainedter am Wort. "Ich brauche mich nicht vorzustellen, wir kennen uns ja", so der Anwalt zum Journalisten, mit dem er so manchen medienrechtlichen Strauß ausgefochten hatte. "150 Artikel sind von September 2009 bis Dezember 2014 im Format erschienen, mit denen Sie sich redlich bemüht haben eine Anklage herbeizuschreiben", warf er dem Zeugen vor. Überraschenderweise hatte der Grasser-Anwalt aber nur eine Frage an den Zeugen: Er wollte wissen, von wem Sankholkar seine Informationen zu dem Strafakt hatte, von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, von Anwälten oder von einer anonymen Quelle? "Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch", berief sich Sankholkar in einer knappen Antwort wieder auf das Redaktionsgeheimnis.

Sankholkar war zu Prozessbeginn im Dezember 2017 auf Antrag von Ainedter durch Beschluss des Schöffensenats von der Teilnahme an der Hauptverhandlung als Journalist und Zuhörer ausgeschlossen worden, da er auf der Zeugenliste stand. Eine weitere Berichterstattung aus dem Gerichtssaal wurde ihm daher verunmöglicht.

Sankholkar wurde dann noch kurz vom mitangeklagten Steuerberater Gerald Toifl befragt, der wissen wollte, ob er in seinem ersten "Format"-Artikel zu dem Thema auch geschrieben habe, dass Grasser und Meischberger Geld genommen hätten. Der Hintergrund: Toifl hatte in einem - später beschlagnahmten - E-Mail an einen Kollegen geschrieben, "lies mal die geschichte vom sankholkar, sie stimmt, betrug, amtsmissbrauch, untreue, eigene straftatbestaende im vergabeverfahren? da rollt einiges auf uns zu....". Sankholkar verwies auf den Text, wonach unklar sei, ob Hochegger die Provision geteilt habe.

Nach weniger als einer Stunde war der Zeugenauftritt für den Journalisten vorbei.

Zwei Angeklagte waren heute wegen Erkrankungen entschuldigt, zwei weitere Angeklagte sind seit vielen Monaten nicht verhandlungsfähig. Als zweiter und letzter Zeuge für diese Woche ist heute der ehemalige FPÖ-Verkehrsminister Michael Schmid geladen.

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