Bund will Jobs nicht mehr im "Amtsblatt" ausschreiben

PRESSEKONFERENZ ZUR SOZIALVERSICHERUNGSREFORM: STRACHE
Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Ausschreibung in "Wiener Zeitung" endet und in Online-Jobbörse reicht.

Wenn die Regierung Beamtenjobs ausschreibt, muss das künftig nicht mehr im "Amtsblatt" der "Wiener Zeitung" veröffentlicht werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Beamtenminister Heinz-Christian Strache ( FPÖ) am Freitag in Begutachtung geschickt hat. Die Einsparungen beziffert der Entwurf mit 261.000 Euro jährlich. Neu eingeführt wird die Wiedereingliederungsteilzeit für Beamte.

Das Gesetz kommt offenbar noch nicht 2019. Das haben die Büros von Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) und Strache am Freitagnachmittag in einer gemeinsamen Stellungnahme mitgeteilt."Im Zuge der Begutachtung der Dienstrechtsnovelle wird es noch zu Änderungen und Konkretisierungen kommen - insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes des Inkrafttretens im Bereich der Pflichtveröffentlichungen", heißt es in der Stellungnahme. Und: "Der Entfall von Entgelten für Pflichtveröffentlichungen und die Implementierung von neuen Geschäftsgrundlagen des Unternehmens Wiener Zeitung werden Hand in Hand gehen. Dieser Prozess wird noch einige Zeit benötigen."

Derzeit muss der Bund Führungspositionen sowohl auf seiner Online-Jobbörse als auch im " Amtsblatt" der republikseigenen "Wiener Zeitung" ausschreiben. Auch einfache Planstellen für Richter, Staatsanwälte, Lehrer etc. müssen dort veröffentlicht werden.

Im Regierungsprogramm haben ÖVP und FPÖ bereits angekündigt, die Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt zu streichen. Zumindest für den Öffentlichen Dienst soll das nun bereits 2019 der Vergangenheit angehören, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Künftig soll die Veröffentlichung auf der Online-Jobbörse der Regierung ausreichen. Der Bund erhofft sich davon ab nächstem Jahr Einsparungen von 261.000 Euro pro jährlich. Im Büro von Beamtenminister Strache wird die Neuerung damit begründet, dass im "Amtsblatt" schon bisher häufig nur noch der Verweis auf die Online-Jobbörse inseriert wurde.

Während die Stellenausschreibungen weiterhin auf einer zentralen Plattform erfolgen müssen, werden Zusammenlegungen und Trennungen von Dienststellen künftig nur noch auf der Homepage des jeweiligen Ministeriums veröffentlicht. Bisher war auch hier ein Inserat im "Amtsblatt" verpflichtend.

Teil des Gesetzespakets ist außerdem die Einführung der "Wiedereingliederungsteilzeit" für Beamte ab 2019. Das bedeutet, dass Beamte nach einem längeren Krankenstand in Teilzeit in den Job zurückkehren können. Für Vertragsbedienstete habe man diese Möglichkeit schon eingeführt, nun werde sie auch für Beamte ein Jahr lang evaluiert, heißt es dazu im Büro Strache. Danach soll über eine Verlängerung entschieden werden. Klargestellt wird außerdem, dass jener Gruppe von Vertragsbediensteten, die dienstrechtlich als Beamte gelten, dennoch eine Abfertigung zusteht. Damit wird laut Gesetzesentwurf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs umgesetzt.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 5. Oktober.

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